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Günzburg: Attest vom Arzt verhindert Strafe nicht

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Attest vom Arzt verhindert Strafe nicht

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    Mit einem Attest vom Arzt hatte sich ein Angeklagter beim Amtsgericht krank gemeldet. Ein Urteil fiel trotzdem
    Mit einem Attest vom Arzt hatte sich ein Angeklagter beim Amtsgericht krank gemeldet. Ein Urteil fiel trotzdem Foto: Stockfotos-MG - stock.adobe.com (Symbolfoto)

    Vielleicht hat der Angeklagte ja geahnt, was ihn erwartet. Jedenfalls zog der Fürstenfeldbrucker es vor, nicht zum Amtsgericht Günzburg zu kommen, wo er sich wegen eines Verkehrsdeliktes verantworten sollte. Zumindest hat er sich damit einen Auftritt vor reichlich Publikum erspart. Denn die Zuschauerplätze im Gerichtssaal wurden sämtlich von einer Schulklasse des Günzburger Dossenberger Gymnasiums belegt. Um seine Verurteilung kam der Angeklagte doch nicht herum, denn sein Einspruch gegen einen Strafbefehl wegen Straßenverkehrsgefährdung, versuchte Nötigung und Unfallflucht wurde verworfen.

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