Die Verletzungen, die ein 22-Jähriger bei einem Arbeitsunfall im April vergangenen Jahres davon trug, waren gravierend. Der Installateur war fast drei Meter in die Tiefe gestürzt, weil ein Treppenabgang in einem Gebäude nicht richtig gesichert war. Ein 48-jähriger Gerüstbauer aus dem nördlichen Landkreis musste sich deswegen gestern vor dem Amtsgericht verantworten, nachdem er gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte.
Günzburg