Es war eine ganze Litanei von Schuldvorwürfen, die die Staatsanwaltschaft gegen den ohne Verteidiger bei Gericht erschienenen Angeklagten vorbrachte: Beleidigung, Androhung von schweren Straftaten, Störung des öffentlichen Friedens durch Volksverhetzung und Angriff auf die Menschenwürde – nicht nur einmal, sondern mehrfach begangen.
Günzburg