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Günzburg: Amtsgericht Günzburg: Zwei junge Leute bei zwei Drogenprozessen vor dem Richter

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Amtsgericht Günzburg: Zwei junge Leute bei zwei Drogenprozessen vor dem Richter

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    Zwei junge Leute mussten sich unabhängig voneinander  am Amtsgericht in Günzburg wegen Drogendeals und -konsums verantworten. Beide kamen mit Bewährungsstrafen davon.
    Zwei junge Leute mussten sich unabhängig voneinander am Amtsgericht in Günzburg wegen Drogendeals und -konsums verantworten. Beide kamen mit Bewährungsstrafen davon. Foto: Bernhard Weizenegger (Archiv)

    Die Frau und der Mann sind noch jung aber bereits verstrickt in Drogenkriminalität, welche sie unabhängig voneinander vor das Amtsgericht in Günzburg brachte. Beide gaben sich in ihren Verhandlungen als reuige Straftäter – überzeugen konnten sie Richterin Jessica Huk damit allerdings nicht.

    Die erste Verhandlung des Tages drehte sich um eine 29-Jährige. Aufgeflogen ist sie nur durch Zufall. Einer Streife der Polizeiinspektion Burgau fiel vor zwei Jahren in Offingen ein Passat mit einem Kennzeichen aus dem Alb-Donau-Kreis in Baden-Württemberg auf. Am Steuer die Angeklagte aus einem Ort an der Iller nahe der Landesgrenze zu Bayern. Der kontrollierende Beamte stellte sofort Verdacht auf Drogenkonsum fest, wie er als Zeuge in der Verhandlung sagte. Einen freiwilligen Test verweigerte die damals 27-Jährige.

    Zur körperlichen Durchsuchung wurde eine zweite Streife mit einer Polizistin angefordert. Im Auto entdeckten die Beamten ein Zigarettenetui mit einem Pulver – knapp 70 Gramm Amphetamin, eine vor allem als „Speed“ bekannte Aufputschdroge. Angeblich hatte die Angeklagte zuletzt 2017 Rauschgift konsumiert, wie sie den Polizisten damals erklärte. Eine Blutprobe ergab das Gegenteil: Während der Fahrt stand sie unter Drogeneinfluss. Eine Wohnungsdurchsuchung brachte weiteres Amphetamin sowie Marihuana zum Vorschein. Der Polizei sagte die Frau, die Betäubungsmittel stammten von einem Freund aus Ulm.

    Die Angeklagte erhob Vorwürfe gegen die Ermittler

    Doch diese Angaben widerrief die Angeklagte später, erhob sogar „schwere Vorwürfe gegen den Ermittler“, wie dieser vor Gericht aussagte. Sie sei unter Druck gesetzt worden, dass sie nicht mehr nach Hause dürfe, wenn sie den Drogenlieferanten nicht nenne.

    Vor Gericht sagte die 29-Jährige nun, dass sie das Rauschgift in Ulm von einem Unbekannten gekauft habe. Bei der Polizei habe sie den Freund nur genannt, weil sie in Panik gewesen sei und sich Sorgen um ihre Katzen gemacht habe.

    Die Drogen seien nur für den Eigenbedarf gewesen, was der Ermittler angesichts der Menge erheblich anzweifelte. Sie habe das Rauschgift wegen großer Schwierigkeiten in ihrer kurzen Ehe konsumiert, bei der innerhalb weniger Jahre zwei Schwangerschaften mit Abgängen endeten, was bei ihr zu Depressionen geführt habe. Ihren festen Arbeitsplatz habe sie wegen Krankheit verloren, derzeit lebe sie von Hartz IV.

    Günzburger Verteidiger: "Sie braucht Hilfe, um aus diesem Sumpf herauszukommen"

    Weil die Angeklagte wegen Rauschgift schon zwei Vorstrafen kassiert hatte, forderte die Staatsanwältin eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten für die 29-Jährige, verbunden mit einer Arbeitsauflage und der Pflicht zur Drogenberatung. Wegen ihrer desolaten Lebenssituation habe seine Mandantin sich an Drogen geklammert, führte Verteidiger Markus Neumann aus Günzburg in seinem Plädoyer aus und beantragte ein Jahr und fünf Monate Bewährungsstrafe.

    „Sie braucht Hilfe, um aus diesem Sumpf herauszukommen“, eine psychologische Unterstützung sei notwendig. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Jessica Huk verhängte ein Jahr und sechs Monate Bewährungsstrafe verbunden mit 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit und einer Drogenberatung. Der 29-Jährigen droht jedoch noch ein weiteres Strafverfahren wegen ihrer Falschaussage bei der Polizei.

    Strafe fällt in zweitem Prozess etwas höher aus

    Im zweiten Prozess des Schöffengerichts gegen einen Drogen-Dealer fiel die Strafe für den Angeklagten etwas höher aus. Der aus Polen stammende 30-Jährige hatte vor einem Jahr mit 500 Gramm Marihuana gehandelt. Dem Familienvater aus dem nördlichen Landkreis Günzburg waren die Ermittler durch zwei Landsleute auf die Spur gekommen. Auf den Smartphones der Männer, die im Drogenmilieu aktiv sind, waren Chats mit dem Angeklagten entdeckt worden. Die Aussagen dieser beiden Zeugen, vorgeführt aus der Haft, waren nicht mehr notwendig.

    Eine Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwältin und den beiden Strafverteidigern Markus Neumann und dem Münchner Maciej Pazur kürzte das Verfahren ab. Dem 30-Jährigen wurde bei vollem Geständnis eine Haftstrafe von maximal zwei Jahren in Aussicht gestellt.

    Den Drogendeal, mit dem er die Zukunft seiner Familie gefährdet habe, bedauere er, ließ der 30-Jährige über seinen Rechtsanwalt sagen, weitere Angaben machte er nicht. Das Marihuana hatte der Mann mit Gewinnen von einigen hundert Euro an Unbekannte weiter verkauft.

    2500 Euro für die Günzburger Caritas

    Der aus Stettin stammende Angeklagte hatte sein Pädagogikstudium zugunsten seiner Familie aufgegeben und zuletzt als Schweißer gearbeitet. Marihuana und andere Drogen habe der 30-Jährige selbst schon konsumiert, seit einigen Monaten lasse er aber die Finger davon. Sein Mandant habe „einen Strich unter den Drogenkonsum gezogen“, sagte Verteidiger Pazur. Außerdem habe das volle Geständnis zu einer erheblichen Verkürzung des Verfahrens geführt, da die Beweislage nicht ganz einfach sei.

    Mit einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung fiel das Urteil des Schöffengerichts im Bereich des abgesprochenen Strafrahmens aus, ohne den bis zu fünf Jahre Haft möglich gewesen wären. Außerdem muss der Angeklagte 2500 Euro an die Günzburger Caritas zahlen. Er wolle die Zeit und die Chance nutzen und seine Familie nicht wieder in so eine Situation bringen, sagte der 30-Jährige, der das Urteil annahm.

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