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Gesetzeszwang: Landensberg muss die Wassergebühren verdoppeln

Gesetzeszwang

Landensberg muss die Wassergebühren verdoppeln

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    Obwohl die Gemeinde Landensberg keine Schulden hat und auf hohe Rücklagen zurückgreifen könnte, wird sie vom Kommunalabgabegesetz gezwungen, die Verbrauchsgebühren für Abwasser und Wasser drastisch zu erhöhen.

    Die letzte Gebührenfestsetzung fand 2011 nach einer verwaltungsinternen Kalkulation statt, erinnerte Bürgermeister Sven Tull. Nach vier Jahren verlangt das Gesetz, dass die Gebühren neu geprüft werden. Bereits im Dezember 2013 war das Sachverständigenbüro Dagmar Suchowski aus Ingolstadt mit der Neukalkulation der Wasser- und Abwassergebühren beauftragt worden.

    Die Abwassergebühren liegen bisher bei zwei Euro pro Kubikmeter, gerechnet nach dem Frischwasserverbrauch. Unter Berücksichtigung einer geringen Kostenunterdeckung im vorangegangenen Berechnungszeitraum kommt Suchowski für die Jahre 2015 bis 2018 auf eine Gebühr von 2,49 Euro – rückwirkend zum 1. Januar 2015. Daneben hätte die Gemeinde noch die Möglichkeit, einen Betrag aufzuschlagen, um Rücklagen für Investitionen in das Leitungsnetz und die Kläranlage anzusparen. Um den Gebührensprung nach oben nicht zu stark werden zu lassen, verzichtet der Gemeinderat darauf.

    Suchowski forderte, dass die Gemeinde eine gesplittete Abwassergebühr einführen muss, da die Beseitigung des Niederschlagswassers mehr als zwölf Prozent der gesamten Abwasserbeseitigungskosten ausmacht. Niederschlagswasser und Abwasser würden dann getrennt berechnet. Da die Vorarbeiten mit der Ermittlung der versiegelten Flächen in den vielen Privatgrundstücken mindestens sechs bis neun Monate in Anspruch nehmen werde, schlug sie die Einführung der gesplitteten Abwassergebühren frühestens zum 1. Januar 2016 vor. Diesem Vorschlag folgte der Gemeinderat und gab an die Verwaltung den Auftrag, ein geeignetes Ingenieurbüro zu finden. Besser sieht es beim Herstellungsbeitrag für die Entwässerungseinrichtung aus.

    Verlangte die Gemeinde bisher für den erstmaligen Anschluss 2,90 Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche und 10,90 Euro pro Quadratmeter Geschossfläche, verringert sich der Betrag nun auf 1,27 Euro und 10,23 Euro. Drastisch sieht es bei den Wassergebühren aus: Von derzeit 1,25 Euro steigt der Preis auf 2,68 Euro pro Kubikmeter an. Hauptgründe dafür sind laut Kämmerin Bettina Schön der 2007 hergestellte Brunnen mit 400000 Euro sowie eine für dieses Jahr geplante Rohrnetzerneuerung mit etwa 110000 Euro Kosten. Diese Maßnahmen werden nach Gemeinderatsbeschluss nicht in einem einmaligen Verbesserungsbeitrag refinanziert, sondern auf die Gebühren umgelegt. Da sich der Rat zu einer Grundgebühr von 30 Euro für die kleinste Wasserzählergröße durchdrang, verringert sich die Gebühr von 2,68 Euro auf 2,50 Euro. Wie beim Abwasser gehen auch beim Wasser die Herstellungsbeiträge nach unten. Statt bisher einem Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche fallen nur noch 0,82 Euro an, bei der Geschossfläche vermindert sich der Beitragssatz von vier auf 3,66 Euro. Abschließend sagte Suchowski, dass der Verbraucher für 2,68 Euro 1000 Liter bestes Trinkwasser erhalte – ein Schnäppchen im Vergleich zu einem Liter Mineralwasser im Supermarkt. (neu)

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