Bereits seit dem Jahr 2012 werden Erziehungsberechtigte von Kleinkindern und dauerhaft an Inkontinenz erkrankte Personen im Rahmen eines von der Verwaltungsgemeinschaft Kötz aufgelegten Programmes finanziell unterstützt. Der Zuschuss beträgt pro Jahr im Einzelfall 50 Euro; bei Kleinkindern gilt das bis zu einem Lebensalter von drei Jahren. Der Kreisabfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises gewährt nunmehr ab 1. Januar 2018 ebenfalls eine finanzielle Unterstützung über 50 Euro pro Jahr für diesen Personenkreis, bei Kleinkindern allerdings nur bis zu einem Lebensalter von zwei Jahren. Trotz der Doppelförderung hält die
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