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Gemeinderat: Auch zweites Bürgerbegehren ist zulässig

Gemeinderat

Auch zweites Bürgerbegehren ist zulässig

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    „Die Reihenfolge der Entscheide richtet sich nach dem zeitlichen Eingang der Bürgerbegehren.“2. Bürgermeister Rainer Finkel
    „Die Reihenfolge der Entscheide richtet sich nach dem zeitlichen Eingang der Bürgerbegehren.“2. Bürgermeister Rainer Finkel

    Bubesheim Auch das zweite Bürgerbegehren in

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