Startseite
Icon Pfeil nach unten
Günzburg
Icon Pfeil nach unten

Freizeit: Ichenhausen: Neue Regeln für Bad und Badestelle

Freizeit

Ichenhausen: Neue Regeln für Bad und Badestelle

    • |
    Bald soll die Badesaison 2020 in Ichenhausen tatsächlich losgehen, allerdings unter geänderten Bedingungen – und das nicht nur wegen Corona.
    Bald soll die Badesaison 2020 in Ichenhausen tatsächlich losgehen, allerdings unter geänderten Bedingungen – und das nicht nur wegen Corona. Foto: Bernhard Weizenegger (Archivbild)

    Die Wasserratten dürfen sich freuen. Wenn wegen Corona nichts mehr dazwischenkommt, dann können das Freibad und die Badestelle an der Günz in Ichenhausen ab Montag, 8. Juni, wieder besucht werden – allerdings unter Einschränkungen. Das gab Bürgermeister Robert Strobel im Hauptausschuss bekannt. Dessen Mitglieder billigten eine neue Haus- und Badeordnung, in der unter anderem geregelt ist, was im

    Nach Angaben des Bürgermeisters dürfen laut Landesregierung Freibäder am 8. Juni wieder öffnen. Nähere Ausführungsbestimmungen lägen noch nicht vor, sagte Strobel. Klar sei aber mit Sicherheit, dass es vorab eine Obergrenze bei den Besucherzahlen geben werde. Wegen Corona seien auch die inzwischen üblichen Hygiene- und Abstandsregeln ein Muss. „Diese Regeln müssen und werden wir einhalten“, betonte der Bürgermeister.

    Bürgermeister: Eng dran, aber noch im Zeitfenster

    Beim Freibad seien noch letzte Arbeiten zu erledigen, erklärte Strobel weiter. „Wir sind eng dran, aber noch im Zeitfenster.“ Zumindest insoweit dürfte einer Öffnung von Bad und Badestelle – für die im Übrigen gleiche Öffnungszeiten gelten – nichts im Wege stehen.

    Wie vor einigen Monaten berichtet, sind das Freibad und die gegenüberliegende Badestelle an der Günz nun räumlich und rechtlich getrennt. Beim Besuch des mit einem Zaun umfriedeten Bades muss Eintritt bezahlt werden, die Nutzung der Badestelle und der zugehörigen Freiflächen ist kostenlos. Im Badebereich gibt es eine Aufsicht, bei der Badestelle nicht. Deren Nutzung, so sieht es die neue Satzung vor, läuft unter der Rubrik „Auf eigene Gefahr“. Eine weitere Regelung: Besuchen Gruppen etwa aus Schulen oder Vereinen das Freibad, muss eine eigene verantwortliche Aufsichtsperson mitgebracht und dem städtischen Aufsichtspersonal gemeldet werden.

    Die Stadt will keinen Gewinn machen

    Mit dem Betrieb von Bad und Badestelle, auch das sieht die neue Satzung vor, will die Stadt keinen Gewinn machen. „Wir sind gemeinnützig“, erläuterte der Bürgermeister. Ein mögliches Defizit des Badebetriebs wird aus der Stadtkasse beglichen.

    Ansonsten regelt die neue Haus- und Badeordnung auf mehreren Seiten den auch in anderen Bädern üblichen Ablauf – wo darf gespielt werden und wo nicht, was gilt als Ruhestörung, in welcher Weise muss Rücksicht auf die übrigen Badegäste genommen werden, welche Bekleidung entsprechen Sitte und Anstand? Ein eigener Passus betrifft das Filmen und Fotografieren Dritter an der Badestelle, das ist ohne Einwilligung der Gefilmten und Fotografierten nicht gestattet.

    Ein Kompromiss

    Im Entwurf der Haus- und Badeordnung war vorgesehen, dass Behältnisse aus Glas, Porzellan oder anderem zerbrechlichem Material nicht zur Badestelle gebracht werden dürfen, um Verletzungen durch Scherben zu vermeiden. Stadtrat Christian Gorzitze (Freie Wähler) regte an, diesen Passus zu streichen. Auf Rasenflächen gingen Flaschen eher nicht zu Bruch, zudem könnten mit Flaschen ökologisch fragwürdige Plastikbehältnisse vermieden werden. Bürgermeister Strobel regte als Kompromiss an, Glas- und ähnliche Behältnisse zunächst für zwei Jahre zuzulassen. Danach soll Bilanz gezogen werden, ob sich diese Regelung bewährt hat oder ob doch ein Glasverbot eingeführt werden muss.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden