Nachdem das Jobcenter des Landkreises Günzburg der Hartz-IV-Empfängerin Rita G. aus Freihalden alle Leistungen gestrichen hat (wir berichteten), muss sie sich eine neue Wohnung suchen. Denn der Mann, bei dem sie zur Untermiete wohnt, werde den Mietvertrag nun fristlos kündigen, weil sie die Miete zum zweiten Mal nicht zahlen könne. Rita G. wurden alle Leistungen gestrichen, weil das Jobcenter annimmt, dass sie mit dem Vermieter in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt. Zudem muss die 60-Jährige aus diesem Grund rund 7000 Euro an die Einrichtung zurück zahlen. Die Frau, die nach einer Krankheit seit geraumer Zeit arbeitslos ist, und der Mann bestreiten die Annahme des Jobcenters.
Freihalden