Nachforschungen im Bubesheimer Gemeindearchiv ergaben, bis zurück in das Jahr 1963, einen Hebesatz für die Grundsteuern A und B, sowie die Gewerbesteuer von einheitlich 300 Prozent. Ab 1. Januar 2017 ist das Geschichte. Der Gemeinderat Bubesheim beschloss diese Woche einstimmig die Erhöhung der drei Hebesätze auf 320 Prozent.
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