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Röfingen: Erst aufs Gas, dann auf die Bremse: Tempolimit bei Röfingen soll kommen

Röfingen

Erst aufs Gas, dann auf die Bremse: Tempolimit bei Röfingen soll kommen

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    Erst 70, dann 100, dann wieder 50 – oder umgekehrt. Auch der Bereich zwischen der Einfahrt zum Gut Unterwaldbach bis zum Ortseingang von Röfingen soll künftig auf maximal 70 Stundenkilometer begrenzt sein.
    Erst 70, dann 100, dann wieder 50 – oder umgekehrt. Auch der Bereich zwischen der Einfahrt zum Gut Unterwaldbach bis zum Ortseingang von Röfingen soll künftig auf maximal 70 Stundenkilometer begrenzt sein. Foto: Peter Wieser

    Ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben, wird gerne schnell einmal beschleunigt und anschließend vor dem nächsten Ortsschild abrupt abgebremst – oder auch nicht. Umgekehrt ist das nicht anders: Ist das Ortsende passiert, wird Gas gegeben. Das ist auch auf der Verbindungsstraße zwischen Röfingen und Scheppach der Fall.

    Zwischen dem Ortsschild und der Einfahrt zum Gut Unterwaldbach gilt auf einer Länge von etwa 300 Metern maximal Tempo 100, im Bereich bis zum Kreisverkehr in Richtung Autobahn Tempo 70. In der Vergangenheit hatten Anwohner des Baugebiets „Am Kirlesberg“ aufgrund der Lärmbelästigung bereits ab dem Ortsausgang von Röfingen eine Geschwindigkeitsbegrenzung gefordert oder aber, dass das Ortsschild weiter nach Süden versetzt werde. Letzterem jedoch hatte die Verkehrsbehörde nicht zugestimmt.

    In der Sitzung des Röfinger Gemeinderats im Bürgersaal in Haldenwang stand das Thema nun auf der Tagesordnung. Dass in dem genannten Bereich in beiden Richtungen schnell gefahren wird, stand außer Frage, Diskussionen darüber gab es keine. Einstimmig wurde beschlossen, die notwendigen Schritte für eine durchgehende Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf maximal 70 Stundenkilometer bereits ab dem Ortsschild einzuleiten.

    Auch ein absolutes Halteverbot am Kindergarten Roßhaupten war Thema

    Für den Bereich des Kindergartens im Ortsteil Roßhaupten hatte ein Anwohner das Errichten eines absoluten Halteverbots beantragt. Wenn die Eltern die Kinder zum Kindergarten brächten und wieder abholten, sei die Zufahrt zu den Privatgrundstücken sehr oft nicht möglich, heißt es darin. Dem Antrag wurde nicht stattgegeben, da mit einem Halteverbot auch Essenszulieferer wie auch alle Anlieger und deren Besucher betroffen wären. Zudem finde eine solche Beeinträchtigung nur zu den Stoßzeiten statt.

    Zuvor waren auch bei dieser Sitzung wieder zahlreiche Bauanträge und Bauvoranfragen, fast ausschließlich im neuen Baugebiet „Kirlesberg Ost“, behandelt worden. Dort sind inzwischen alle Baugrundstücke vergeben. Hinsichtlich einer Bauvoranfrage zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit zwölf Wohneinheiten an der Augsburger Straße zeigten die Räte keine Einwände. Es seien ausreichend Stellplätze vorhanden und der Komplex füge sich entsprechend in die bereits bestehende Bebauung ein.

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