Jetzt ist das Votum der Bubesheimer Bürger gefragt. Das Bürgerbegehren mit der Kurzbezeichnung „Kein Gas- und Dampfturbinenkraftwerk (GuD) auf Bubesheimer Flächen“ wurde vom Gemeinderat einstimmig für zulässig erklärt. Somit muss innerhalb eines Vierteljahres ein Bürgerentscheid stattfinden, der ähnlich wie eine Wahl organisiert wird und Mitte September stattfinden wird.
Erfolgreiches Bürgerbegehren