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Dürrlauingen: Gerichtsmediziner: Messerattacke hätte tödlich sein können

Dürrlauingen

Gerichtsmediziner: Messerattacke hätte tödlich sein können

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    An der Tatwaffe kleben noch die Blutspuren.
    An der Tatwaffe kleben noch die Blutspuren. Foto: Wolfgang Kahler

    Der Angeklagte hat „relativ kräftig zugestochen“. Zu dieser Einschätzung der Messerattacke eines 18-Jährigen auf sein drei Jahre jüngeres Opfers kommt Gerichtsmediziner Horst Bock. Im Prozess um den versuchten Mord in Dürrlauingen hat der Pathologe im Landgericht Memmingen die „potenzielle Lebensgefahr“ für das Opfer durch den Stich beschrieben, der aber laut Notärztin weniger tief ausfiel als von der Staatsanwaltschaft ermittelt.

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