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Diskussion um Grundstück

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Diskussion um Grundstück

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    „Es war sehr spannend mit Ihnen“, kommentierte der Lindauer Stadtplaner Martin Rehmann zum Abschied die mehr als einstündige Diskussion des Dürrlauinger Gemeinderates zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Dabei geht es um ein 5000 Quadratmeter großes Teilstück des

    Bis dahin konnten die Räte dem Diplom-Ingenieur zustimmen. Doch die Konkretisierung der Festsetzungen stieß im Rat auf vielerlei Skepsis. Zwar sei, so versicherte Bürgermeister Edgar Ilg, die Idee von einer zehn Meter hohen Lagerhalle vom Tisch, doch die Dürrlauinger wollten bei der Aufstellung des Bebauungsplans auf Nummer sicher gehen und auch künftige Bauvorhaben nur nach ihren Maßgaben erlauben. Auf dem Gelände sollten nach Vorgabe des Planers 3000 Quadratmeter bebaut werden dürfen und das mit einer Höhe von bis zu zehn Metern. Das wollten die Räte in dieser Massivität nicht genehmigen, da das Grundstück teils am Hang liegt und die Ortsansicht verunstalten könnte. Zudem würden bei so intensiver Bebauung die Nachbarn tangiert.

    Nach langem Hin und Her und der Abwägung verschiedener Lösungsmöglichkeiten einigten sich Planer und Rat, das Gelände in verschiedene Zonen einzuteilen, in denen jeweils unterschiedlich hoch gebaut werden darf. So entstehen ein Bereich, in dem 6,50 Meter hoch gebaut werden darf und ein weiterer, zentral gelegener, in dem ein Gebäude mit zehn Metern Höhe errichtet werden kann. Für das bestehende Haus wurde Bestandsschutz zugesichert. Um Beeinträchtigungen der Nachbarn zu vermeiden, muss die Baugrenze zehn Meter zurückgesetzt werden. Auch wird eine Heckeneingrünung mit Sträuchern bis drei Metern Höhe festgelegt.

    Schließlich diskutierte der Rat noch über die Frage der Entwässerung des Grundstücks. Die Hanglage gilt als schwierig, eine intensive Bebauung hätte die Versiegelung großer Flächen zur Folge. Ob der bestehende Kanal in der Lage ist, die so entstandenen Wassermassen bei Starkregen aufzunehmen, wurde vom Rat angezweifelt. Deshalb muss der Planer auch diesen Aspekt in den Genehmigungsbedingungen aufnehmen. Ein Bauherr muss nachweisen, dass das Grundstück ordnungsgemäß entwässert werden kann und notfalls auf eigene Kosten auf dem eigenen Grundstück eine Zisterne errichten. Der Rat stimmte einstimmig dem gemeinsam erarbeiteten Bebauungsplan zu. (adl)

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