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Günzburg: Cannabisgärtner muss Strafe zahlen

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Cannabisgärtner muss Strafe zahlen

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    In Diedorf hat die Polizei sieben Cannabispflanzen gefunden.
    In Diedorf hat die Polizei sieben Cannabispflanzen gefunden. Foto: Polizei Zusmarshausen

    Die Anklage war ein wenig schnell gestrickt, und so konnten einige der erhobenen Vorwürfe im Laufe der Verhandlung als gegenstandslos gewertet werden. Der schwere Vorwurf des Handels mit verbotenen Substanzen konnte nicht bewiesen werden. Und auch die inkriminierte Menge an qualitativ hochwertigem Marihuana war, das schätzte sowohl der Staatsanwalt als auch das Gericht, bei der Erhebung der Anklage zu hoch angesetzt worden. Dennoch blieb ein bewiesener strafrechtlich relevanter Tatvorwurf.

    Das Video wurde ihm zum Verhängnis

    Ein junger Mann hatte in seiner Wohnung vier Cannabispflanzen gezogen und das Rauschgift geerntet – allein zum Eigenkonsum, wie der ansonsten Geständige versicherte. Der Polizist im Zeugenstand erklärte, wie die Staatsgewalt dem illegalen Gärtner auf die Schlichte gekommen war: Der hatte per Smartphone einem Bekannten ein Filmchen geschickt, in dem er erläuterte, wie man die Cannabispflanzen erntet und frohlockte, hiermit hätte die Fahrerei ein Ende.

    Ausgerechnet diese Nachricht gelangte in die Hände der Polizei, die das Entdeckte an die Staatsanwaltschaft Memmingen weitergab. Es kam zur Hausdurchsuchung, bei der der Delinquent sehr kooperativ war. Dort konnten zwar vier abgeerntete Cannabispflanzen und ihr Ertrag sichergestellt werden, doch entgegen der Vorhaltungen in der Anklage konnte der Zeuge in der Wohnung keine Hinweise finden, die auf erfolgten und geplanten Handel mit Rauschgift schließen ließen.

    Kein Handel, aber mehr als 7,5 Gramm Drogen

    Da im Verzeichnis der in der Wohnung sichergestellten Gegenstände nicht alle Posten eindeutig benannt und andere nicht aufgelistet waren, musste erst der Polizist im Zeugenstand Klarheit bringen. Danach wurde der Vorwurf des Handels nicht mehr verfolgt.

    Doch auch der Besitz von größeren, strafrechtlich „nicht unerheblichen“ Mengen ist strafbar. Dabei wird nicht das Gewicht des Konsumproduktes gewertet, sondern der des reinen Rauschgiftes. Davon hatte der Angeklagte nach seiner Ernte ziemlich viel und das in guter, bis sehr guter Qualität, wie eine Laboruntersuchung der sichergestellten Päckchen und Gläser erbrachte. Straffrei bleibt der Besitz von verbotenen Rauschmitteln bis zu 7,5 Gramm. Der Angeklagte, der sich bereits vor der Verhandlung freiwillig in die Drogenberatung begeben hat, hatte aber 30 Gramm des reinen Wirkstoffes gelagert.

    Der ehemalige Hochbunker auf dem Areal Pro in Leipheim wird zu einer legalen Aufzuchtstation von Cannabis unter hohen Sicherheits- und Hygienevorkehrungen.
    Der ehemalige Hochbunker auf dem Areal Pro in Leipheim wird zu einer legalen Aufzuchtstation von Cannabis unter hohen Sicherheits- und Hygienevorkehrungen. Foto: Bernhard Weizenegger

    Seine Reue und die Eigeninitiative, sein geordnetes Arbeitsverhältnis, das Geständnis und seine bisherige Unbescholtenheit wirkten positiv auf die Urteilsfindung.

    Ein salomonisches Urteil

    Die Staatsanwaltschaft forderte ein Jahr und sechs Monate, der Verteidiger ein Jahr und drei Monate. Das salomonsche Urteil des Schöffengerichts brachte dem Cannabisgärtner eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten, auf zwei Jahre Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss der Verurteilte 2000 Euro an den Hof Fleckenbühl zahlen, eine Einrichtung die Drogenkranke therapiert, und sich regelmäßig einem Drogenscreening unterziehen. Das Urteil wurde sofort rechtskräftig.

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