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Burgauer Eisbären beißen sich vor Gericht durch
![Eishockey ist harter Kampf; entsprechend viele Spieler (hier der Burgauer Mario Seifert) vertrauen auf einen Zahnschutz. Im übertragenen Sinn durchgebissen haben sich die Eisbären nun vor Gericht. Sie – und alle anderen Landesligisten – dürfen ab sofort beliebig viele EU-Ausländer einsetzen. Eishockey ist harter Kampf; entsprechend viele Spieler (hier der Burgauer Mario Seifert) vertrauen auf einen Zahnschutz. Im übertragenen Sinn durchgebissen haben sich die Eisbären nun vor Gericht. Sie – und alle anderen Landesligisten – dürfen ab sofort beliebig viele EU-Ausländer einsetzen.](https://www.augsburger-allgemeine.de/resources/1715674498059-1/ver1-0/img/placeholder/16x9.png)
Die in Bayern geltende Beschränkung auf zwei EU-Ausländer ist aufgehoben. Der ESV Burgau startet nun mit vier Kontingentspielern in die Runde. Ein Neuzugang ist dabei.
Der einige Jahre schwelende Streit um den Einsatz von EU-Ausländern in den bayerischen Eishockeyligen ist zunächst einmal beendet. Das Landgericht München I kippte die bisher bestehende Regelung in den Durchführungsbestimmungen des Bayerischen Eissport-Verbands (BEV).
Gericht verweist auf DEB-Spielordnung
In einem Passus dieser Bestimmungen hieß es: In der Landesliga dürfen maximal zwei sogenannte transferkartenpflichtige Spieler pro Spiel eingesetzt werden, so lange keine anders lautende gerichtliche, rechtskräftige Entscheidung über den Einsatz von transferkartenpflichtigen Spielern vorliegt. In ihrem Urteil vom 30. September kippte die zuständige Richterin beim Landgericht München I diesen Teil der Durchführungsbestimmungen des BEV nun. In ihrer Urteilsbegründung wies sie auf die Regelungen der Spielordnung des Deutschen Eishockey-Bunds (DEB) in den Artikeln 60 Ziffer 2 und Ziffer 5 hin, die der BEV zu beachten habe. In Artikel 60 Ziffer 2 steht, dass transferkartenpflichtige Spieler nur in begrenzter Anzahl eingesetzt werden dürfen. Die Ziffer 5 des Artikels 60 sagt allerdings, Ziffer 2 sei nicht anwendbar auf transferkartenpflichtige EU-Gemeinschaftsangehörige und ihnen nach dem EU-Recht gleichgestellte Personen, sofern sie Senioren-Spieler sind.
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