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Burgau: Viele Fragezeichen im Burgauer Haushalt

Burgau

Viele Fragezeichen im Burgauer Haushalt

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    Burgau hat für den Haushalt viel Geld eingeplant.
    Burgau hat für den Haushalt viel Geld eingeplant. Foto: Bernhard Weizenegger

    Wie wird es wirtschaftlich weitergehen? Unter diesem Vorbehalt steht der Haushalt 2020 der Stadt Burgau. Das Zahlenwerk, das einstimmig vom Stadtrat verabschiedet wurde, ist vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie zusammengestellt worden. Ob der 35-Millionen-Etat wie geplant umgesetzt werden kann, wird sich zeigen. Notfalls müssten weniger wichtige Investitionen geschoben werden, betonten Sprecher der Fraktionen.

    CWG-Rat Frank Rupprecht forderte vor diesem Hintergrund die geplanten Investitionen des Zweckverbandes Hallenbad Nord beim Bad in Leipheim auf den Prüfstand zu stellen. ABB-Rat Hermann Mühlbauer kritisierte die Höhe der Kreisumlage, die Burgau an den Landkreis entrichten muss. Notfalls käme für ihn eine Überprüfung durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in Betracht.

    Knapp drei Millionen Euro Kredite sind für den Haushalt in Burgau nötig

    Der Verwaltungshaushalt, über den der laufende Betrieb der Stadt abgewickelt wird, umfasst Einnahmen und Ausgaben in Höhe von knapp 25 Millionen Euro. Etwa zehn Millionen Euro sind an Investitionen im Vermögenshaushalt vorgesehen – insgesamt ein leichtes Plus gegenüber 2019. Um den Haushalt zu stemmen, müssen Kredite in Höhe von 2,8 Millionen Euro aufgenommen werden. Zudem werden knapp 3,2 Millionen Euro aus der Rücklage entnommen. Angesichts der guten Finanzlage der Stadt sei das vertretbar, betonten der scheidende Bürgermeister Konrad Barm und Kämmerer Tobias Menz.

    Zwei wichtige Einnahmeposten der Stadt sind die Gewerbe- und die Einkommensteuer. Im vergangenen Jahr hat Burgau elf Millionen Euro über die Gewerbesteuer eingenommen, heuer sind 8,5 Millionen Euro veranschlagt. Ob diese Zahl erreicht wird, ist angesichts der wirtschaftlichen Probleme durch Corona unsicher. Auch die kalkulierten 5,9 Millionen Euro aus der Einkommensteuer stehen auf tönernen Füßen. „Bei den Einnahmen besteht sehr viel Unsicherheit“, sagte Menz.

    Maßnahmen an Kindergärten und der Feuerwehr in Burgau sind unverzichtbar

    Die Sprecher der Fraktionen, unter ihnen der neue Bürgermeister Martin Brenner (CSU), waren sich deshalb einig, dass notfalls die eine oder andere geplante Investitionen geschoben werden müsse. Unverzichtbar seien allerdings die vorgesehenen Maßnahmen an den Kindergärten (2,2 Millionen Euro), den Schulen (840000 Euro) oder bei der Feuerwehr (1,8 Millionen Euro), betonten neben Brenner auch Jürgen Pauer (FWV), Wilhelm Frielinghaus (CWG), Dieter Kircher (SPD), Herbert Blaschke (FDP/Freie Bürger) und Hermann Mühlbauer (ABB).

    Notwendig seien auch die 1,5 Millionen Euro, die heuer in den Rücklagentopf für den Hochwasserschutz gelegt werden. Einnahmen und Ausgaben, so die einhellige Meinung, müssen im Laufe des Jahres immer wieder abgeglichen werden. Möglicherweise müssen auch „unpopuläre Entscheidungen“ getroffen werden, prognostizierte Bürgermeister Barm.

    Millioneninvestitionen im Leipheimer Gartenhallenbad werden hinterfragt

    Nach längerem Zögern war Burgau dem Zweckverband Hallenbad Nord beigetreten. Angesichts der unklaren wirtschaftlichen Weiterentwicklung müssen die geplanten Millioneninvestitionen beim Leipheimer Gartenhallenbad hinterfragt werden, sagte CWG-Rat Frank Rupprecht. Er bat Barm, beim Zweckverband noch entsprechend vorstellig zu werden, was der scheidende Bürgermeister zusagte.

    Schweres Geschütz fuhr schließlich ABB-Rat Hermann Mühlbauer auf. Burgau muss in diesem Jahr etwa sieben Millionen Euro als Kreisumlage an den Landkreis abführen. Das ist fast eine Million Euro mehr als 2018 und macht etwa 28 Prozent des städtischen Verwaltungshaushalts aus. Der neue Stadtrat soll deshalb prüfen, wie mit diesem Problem künftig umgegangen wird und ob der Landkreis nicht Geld für Dinge ausgebe, für die er gar nicht zuständig sei. Jurist Mühlbauer: „Ich schließe es nicht aus, wenn es so weitergeht, dass auch eine gerichtliche Überprüfung durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in Betracht käme.“

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