Wie die Stadt Burgau am Dienstagabend auf ihrer Webseite mitteilte, könnte das Trinkwasser im Bereich der Wasserversorgung Burgau bakterielle Verunreinigungen aufweisen. Ein Abkochgebot gilt daher. Die Bürger sollen bis zur Aufhebung die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes befolgen:
Für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser verwenden
Für die Toilettenspülung und andere Zwecke lasse sich das Leitungswasser aber ohne Einschränkungen nutzen.
- Leitungswasser nur abgekocht trinken
- Das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen lassen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abkühlen lassen. Aus praktischen Gründen empfiehlt das Gesundheitsamt, einen Wasserkocher zu verwenden.
- Für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser verwenden
- Für die Toilettenspülung und andere Zwecke lasse sich das Leitungswasser aber ohne Einschränkungen nutzen.
In diesen Burgauer Stadtteilen gilt das Abkochgebot nicht
Das Abkochgebot gelte im gesamten Bereich der Stadt Burgau mit dem Stadtteil Oberknöringen. Die Stadtteile Unterknöringen, Kleinanhausen, Großanhausen und Limbach seien nicht betroffen. Die Stadt Burgau informiere die Bürger, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei sei.
Hintergründe zu dieser drastischen Anordnung waren bis zum Erscheinen dieses Artikels nicht in Erfahrung zu bringen.
Bei Rückfragen können sich Bürger an die Stadt Burgau unter der Telefonnummer 08222/40060 wenden. Allerdings ist am Dienstagabend nur eine Telefonansage geschaltet, in der auf die Öffnungszeiten der Stadtverwaltung verwiesen wird. (zg)
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