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Burgau: Staatsanwalt stellt die Ermittlungen gegen Bürgermeister Barm ein

Burgau

Staatsanwalt stellt die Ermittlungen gegen Bürgermeister Barm ein

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    Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen den Burgauer Bürgermeister Konrad Barm eingestellt.
    Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen den Burgauer Bürgermeister Konrad Barm eingestellt. Foto: Bernhard Weizenegger (Archiv)

    Ein knappes Jahr hat die Staatsanwaltschaft Memmingen im Burgauer Abwassergebühren-Skandal ermittelt. Bekanntlich sind über Jahre hinweg die Abgaben angeblich nicht kalkuliert worden, wodurch der Stadt Einnahmen in Höhe von rund 2,5 Millionen Euro entgingen. Die genauen Umstände sind nie öffentlich in allen Details aufgearbeitet worden. Dabei dürfte es wohl bleiben, denn die Ermittlungen gegen Bürgermeister Konrad Barm und den früheren Kämmerer Friedrich Steinle zum Verdacht der Untreue ein. Wie Staatsanwalt Thomas Hörmann auf Anfrage erklärt, sei kein strafbares Verhalten nachzuweisen.

    Bürgermeister Barm sei kein strafbares Verhalten nachzuweisen

    Das Problem sei, dass es eine unterschiedliche Rechtsauffassung zwischen der Stadt und dem Bürger gebe, der Anzeige erstattet hatte. Es sei in den entsprechenden Vorschriften lediglich die Rede davon, dass Gebühren erhoben werden sollten, von einem Muss stehe dort nichts. Weil das nicht ganz klar geregelt sei, sei es auch schwer, hier einen Vorsatz zu beweisen. Zudem sei die Stadt davon ausgegangen, dass sie die Gebühren nachträglich noch erheben könne, was aber dann doch nicht mehr möglich war.

    Der Bürger, der Anzeige erstattet hat, sei schon wegen anderen Dingen bei der Stadt bekannt und die Art der Anzeige habe „ein gewisses Bild“ abgegeben. Die Staatsanwaltschaft habe nichtsdestotrotz „sauber ermittelt“, diverse Stellungnahmen eingeholt und Zeugen vernommen. Die Einstellung sei gerechtfertigt.

    Sehr aufwendige Ermittlungen

    Dass es bis dahin so lange gedauert hat, liege zum einen daran, dass die Anzeige zunächst an die Staatsanwaltschaft Augsburg gegangen sei und diese erst die Angelegenheit an Memmingen übergeben musste. Zum anderen seien die Ermittlungen sehr aufwendig gewesen, da die Behörde ein solches Thema nicht jeden Tag auf dem Tisch habe und die Zeugen zum Teil nicht mehr bei der Stadt beschäftigt seien. Hörmann geht trotz der „sauberen“ Arbeit davon aus, dass sich der Anzeigeerstatter beschweren wird.

    Ob er das tut, hängt von der Begründung der Staatsanwaltschaft ab, sagt er unserer Zeitung. Ihm sei die Entscheidung bislang noch nicht mitgeteilt worden. Sie sei jedenfalls ein Freibrief für jeden Bürgermeister und Teile der Gemeindeordnung seien „für die Katz“.

    Kommunalaufsicht will Stellungnahme abwarten

    Auch die Kommunalaufsicht des Landratsamts will die Stellungnahme abwarten, bevor sie sich wieder um den Fall kümmert, und Bürgermeister Barm will sich bis dahin nur soweit äußern, dass er sehr zufrieden sei, dass die Staatsanwaltschaft festgestellt habe, dass entgegen mancher Behauptungen nichts mit unrechten Mitteln zugegangen sei. Öffentlich aufgearbeitet worden sei das Thema aber durchaus, sagt er.

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