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Burgau: Staatsanwalt ermittelt im Abwasserskandal

Burgau

Staatsanwalt ermittelt im Abwasserskandal

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    Im Burgauer Abwasserskandal ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft.
    Im Burgauer Abwasserskandal ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft. Foto: Symbolbild: DZ

    Im Burgauer Abwasserskandal ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft. Ein Bürger will nicht hinnehmen, dass der Stadt über die Jahre rund 2,5 Millionen Euro an Einnahmen entgangen sind, weil die Gebühren angeblich nicht kalkuliert wurden und das angeblich niemandem aufgefallen ist. Er hat deshalb Anzeige gegen Unbekannt erstattet.

    Die Staatsanwaltschaft Memmingen erklärt jetzt auf Anfrage, dass sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat und bestätigt damit entsprechende Informationen unserer Zeitung. Mehr wird aus ermittlungstaktischen Gründen aber nicht gesagt. Wie unsere Zeitung erfahren hat, geht es offenbar nicht um die Versäumnisse in Burgau allein, sondern auch um die Rolle der Rechtsaufsicht im dafür zuständigen Landratsamt in Günzburg. Dessen Sprecher Karl-Heinz Thomann betont allerdings, dass nicht gegen das Amt ermittelt werde, sondern es von der Staatsanwaltschaft lediglich zu einer Stellungnahme aufgefordert worden sei. Und die habe es bereits schriftlich abgegeben. Wie Thomann spricht auch der

    Dass die Abwasserbeseitigung nicht kostendeckend ist, muss nach Recherchen unserer Zeitung jedenfalls der Verwaltung und Ratsmitgliedern schon lange bekannt gewesen sein. Beispielsweise geht aus der Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2005 ein Defizit hervor. Geprüft wurde von Ende 2006 bis Anfang 2007. Auch in anderen Dokumente sind im Laufe der Jahre immer wieder Unterdeckungen festgehalten. Zwar besteht eine Pflicht, die Wasserversorgung kostendeckend zu betreiben, doch ein Defizit wurde in Burgau jahrelang in Kauf genommen. Das ist im Bericht des Kommunalen Prüfungsverbandes festgehalten, den unsere Zeitung einsehen konnte. Der Verband selbst äußert sich trotz mehrfacher Anfrage nicht und weigert sich, die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

    Bürgermeister lehnt persönliches Gespräch ab

    Gerne hätte unsere Redaktion mit Burgaus Bürgermeister Konrad Barm persönlich über die Ergebnisse unserer Recherchen zu den jahrelang nicht kalkulierten Abwassergebühren gesprochen. Schließlich gibt es einige neue Details. Doch die Einladung zum Interview lehnte Barm ab, da er alles zu dem Thema gesagt habe, was zu sagen sei. Auch der ehemalige Kämmerer Friedrich Steinle wollte mit uns nicht sprechen, da er seit längerem erkrankt sei. Wir haben den Bürgermeister nun schriftlich um eine Auskunft gebeten. Das sind die Fragen:

    1 Erst nach den Wahlen 2014 wurde bekannt, dass (zunächst) 1,5 Millionen Euro wegen der nicht kalkulierten Abwassergebühren verloren gegangen sind. Doch aus Unterlagen, die uns vorliegen, geht hervor, dass der Kommunale Prüfungsverband bereits am 7. Oktober 2013 mit Ihnen und dem damaligen Vize-Kämmerer die Berechnungen zur Abwassergebühr erörtert hat, aus denen eine massive Unterdeckung hervorgeht. Warum wurde die Veröffentlichung der Summe bis nach der Wahl hinausgezögert?

    2 Sie haben im Sommer unserer Zeitung ein Interview gegeben mit dem Inhalt, dass eine Unterdeckung von 1,5 Millionen Euro besteht. Jetzt ist es eine Million mehr. Wussten Sie das bereits zu diesem Zeitpunkt?

    Warum wurden die Summen, die der Stadt verloren gegangen sind, nicht aus eigenen Stücken öffentlich gemacht? Warum musste jetzt erst ein Stadtrat Sie fragen, ob eine weitere knappe Million verloren gegangen ist? Die Sitzungsunterlagen, die uns gegeben wurden, enthielten keine Zahlen. Dabei hatten Sie eine öffentliche Aufarbeitung versprochen.

    4 Sie haben wiederholt betont, der Kommunale Prüfungsverband habe der Stadt erklärt, das verlorene Geld könne nicht zurückgeholt werden. Das ist so nicht korrekt. Vielmehr geht aus den uns vorliegenden Unterlagen hervor, dass Ihnen der Verband erklärt hat, dass eine rückwirkende Belastung der Bürger möglich ist, wenn die Betroffenen zu Beginn der Rückwirkung damit rechnen mussten. Der Verband hat Ihnen bereits während der Erstellung des Abwassergutachtens empfohlen, eine Gebührenerhöhung öffentlich bekannt zu machen und damit anzukündigen. Warum wurde dies nicht gemacht?

    5 Sie gehen von einem Nullsummenspiel aus. Die Bürger, die nicht zahlen mussten, haben das Geld sozusagen noch in der Tasche, das der Stadt fehlt. Besteht da nicht eine Gerechtigkeitslücke? Wer mehr Abwasser einleitet, hat doch mehr profitiert als diejenigen, die wenig Abwassergebühren zahlen müssen?

    6 Zählen nicht Industriebetriebe zu den Gewinnern in dieser Sache, allein lebende Rentner zu den Verlierern?

    7 Der Prüfungsverband attestiert der Stadt, dass durch die Nicht-Kalkulation der Gebühren eine Unterdeckung zumindest in Kauf genommen wurde. Auch hier gibt es einen zeitlichen Zusammenhang mit den Wahlen, in diesem Fall mit denen im Jahr 2008. Wäre 2007 kalkuliert worden, hätte es vor der Wahl eine Gebührenerhöhung geben müssen. Warum ist dies damals nicht geschehen?

    8 Der Prüfungsverband musste den Anlagennachweis der Entwässerungseinrichtung bis einschließlich 2003 sowie der Sachbücher und Belege von 2004 bis 2012 neu erstellen. Was ist der Grund dafür, dass dies der Verband für die Stadt erledigen muss? Hat dies auch damit zu tun, dass nach unseren Informationen in der Verwaltung noch Jahre nach der Euro-Einführung in DM gerechnet wurde?

    9 Warum wurden von der Stadt die in den Nachkalkulationen für den Zeitraum 2007 bis 2010 gebuchten Beiträge bei den inneren Verrechnungen gemindert, wie aus uns vorliegenden Unterlagen hervorgeht? Dafür hätte es eines Stadtratsbeschlusses bedurft.

    10 Die Stadt ist dazu verpflichtet, die Unterdeckung der Abwassergebühren weiterzugeben und darf sie nicht übernehmen. Warum hat sie es doch getan, warum wurde die Entwicklung des Defizits nicht im Blick behalten? 

    11 Gegenüber dem Gutachterbüro Weiss wurde nach uns vorliegenden Unterlagen „der Wunsch geäußert, zu einer weiteren Glättung der SW-Gebühr (Schmutzwassergebühr, d. Red.) zu kommen“. Warum sollten die Gebühren weiter „geglättet“ werden?

    12 Mit Schreiben vom 14. Oktober 2009 kündigte Kämmerer Friedrich Steinle den Bürgern an, die Kanalgebühren zu erhöhen. Zu diesem Zeitpunkt werde bereits neu kalkuliert. Warum ist trotzdem davon die Rede, dass bis 2011 nicht neu kalkuliert worden sei? Und warum hat sich die angekündigte Erhöhung noch weitere Jahre hingezogen? 

    13 Im Oktober 2006 wurde eine neue Wassergebührenordnung vom Stadtrat beschlossen – auf Grundlage einer neuen Gebührenkalkulation, wie Kämmerer Steinle damals sagte. Der Bemessungszeitraum erstrecke sich auf die Jahre 2005 bis 2008. Für diese Jahre soll aber keine Abwasserkalkulation erstellt worden sein. Wieso ist das eine geschehen, das andere aber nicht? 

    14 Aus uns vorliegenden Unterlagen geht zudem hervor, dass für die Jahre 2003 und 2004 für das Abwasser ein zweijähriger Kalkulationszeitraum gewählt wurde – damit zeitnah auf Unwägbarkeiten reagiert werden könne. Wie ist es zu erklären, dass fortan angeblich nicht mehr kalkuliert wurde? Schließlich war die Notwendigkeit eines kurzen Kalkulationszeitraums somit (auch Ihnen) bekannt. 

    15 Die Kommunalaufsicht am Landratsamt sagte uns, sie warte seit Monaten darauf, dass die Stadt ihr Auskünfte zu den „vergessenen“ Gebühren gibt. Warum beantwortet die Stadt die Fragen der Kommunalaufsicht nicht? 

    16 In welchen Bereichen außer Abwasser und Friedhof wurden keine vorgeschriebenen Kalkulationen beziehungsweise Gebührenanpassungen vorgenommen? 

    17 Eine Leserbriefschreiberin hat Ihnen den Rücktritt nahegelegt. Welche Konsequenzen werden Sie ziehen? Schließlich gab es noch weitere Fehler, wie die viel zu spät erfolgte Ausschreibung von Leistungen auf dem Friedhof beziehungsweise die viel zu spät vorgenommene Gebührenkalkulation, aber auch das eigenmächtige Anpassen des Bürgerentscheid-Ergebnisses zur Kläranlage.

    18 Die Wassergebühren in Burgau sind ein unendliches Thema. Wie wollen Sie die Diskussion befrieden?

    Der Bürgermeister antwortet nicht direkt auf die Fragen

    Auf unsere Fragen antwortet der Burgauer Bürgermeister Konrad Barm (FWV) nicht direkt. Stattdessen hat er folgende Stellungnahme an unsere Redaktion verfasst, die wir hier ungekürzt wiedergeben:

    „Wie Herrn Kirstges erläutert, wurde zu den sachlich orientierten Fragestellungen zum Teil bereits mehrfach Stellung genommen und es wurde seit längerem darüber auch berichtet. Zur Klarstellung dürfen wir jedoch ergänzend ausführen, dass nach Ankündigung der Gebührenanpassungen im Jahr 2009, der Stadtrat der Stadt Burgau im Jahr 2010 beschloss, das Sachverständigenbüro Weiß und im Mai 2013 zusätzlich, den BKPV (den Kommunalen Prüfungsverband, d. Red.), zu beauftragen.

    Alle Sachverständigen haben dabei im Rahmen ihrer Tätigkeit die Details ihrer Kalkulationen im Stadtrat vorgestellt und dieser hat nach Beratung die jeweiligen Gebührenanpassungen beschlossen. Die Kalkulationen unterschieden sich dabei u. a. darin, dass das Büro Weiß die Unterdeckungen einkalkulierte. Auf dieser Grundlage hat der Stadtrat zum 1. Oktober 2011 eine Gebührenerhöhung beschlossen. Diese Einbeziehung der Unterdeckung hat der BKPV u. a. bei seiner Prüfung im April 2013 beanstandet. Im Mai 2013 beauftragte der Stadtrat daraufhin den BKPV mit der Erstellung einer zusätzlichen Kalkulation.

    Die Folge hieraus war, dass die Stadt Burgau am 28./29. September 2013 in der GZ veröffentlichte, dass ab 1. Oktober 2013 eine Gebührenanpassung erfolgen werde. Darüber hinaus hat der Stadtrat nach Vorlage der Kalkulation des BKPV am 17. Oktober 2013 den Sachverständigen Weiß am 22. Oktober 2013 gebeten die unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen im Stadtrat darzulegen. Nachdem der Sachverständige Weiß trotz mehrmaliger Aufforderungen dies nicht tat, beschloss der Stadtrat auf der Grundlage der Kalkulation des BKPV am 8. April 2014, die zum 1. Oktober 2013 angekündigte Gebührenerhöhung.

    Auch zu den weiteren Fragestellungen, wie Friedhofsgebühren oder Bürgerentscheid Kläranlage, dürfen wir nochmals betonen, dass allen Thematiken jeweils eindeutige Beschlüsse zugrunde liegen. Bezüglich Ihrer Fragestellungen, die sich auf den Leserbrief von Frau Klinger beziehen, dürfen wir bemerken, dass Frau Klinger über viele Jahre dem Stadtrat von Burgau angehörte, zuletzt seit 2002 als Fraktionsvorsitzende, und somit im Detail, in alle Thematiken eingebunden war und entsprechende Kenntnis hatte.

    Unterschiedliche Reaktionen der Politiker

    Was sagen die im Burgauer Stadtrat vertretenen Parteien und Vereinigungen zu dem Gebührenskandal? Im Gespräch mit unserer Zeitung äußern sie sich so:

    Robert Baumeister, Vorsitzender FWV „Wir müssen keine Konsequenzen ziehen. Denn dem Steuerzahler ist nur ein unwesentlicher Schaden entstanden. Und hier hat sich ja auch keiner bereichert. Aber es ist klar, dass die Zeitung das aufbauscht. Alle im Stadtrat haben gewusst, dass es Probleme mit der Kalkulation gab. Es braucht jetzt keiner so zu tun, dass er nicht wusste, was Sache ist.“

    Peter Mucha, Vorsitzender CSU „Es ist ein Riesenskandal. Entweder war der Bürgermeister unfähig, oder es gab einen Auftrag, das so zu machen. Dass die Informationen erst nach der Wahl kommen, ist Taktik. Die entstandenen Schulden sind eine Belastung. Bürger und Stadträte sind belogen worden. Der Bürgermeister muss überlegen, welche Konsequenzen er für sich zieht.“

    Peter Hirsch, Vorsitzender SPD „Die Zyklen, in denen neu kalkuliert wird, müssen eingehalten werden, egal in welchem Bereich. Ich habe mir für den Friedhof schon den Termin für die neue Kalkulation eingetragen, da werden wir nachfragen. Es gab sicherlich das Bemühen in der Verwaltung, während der Krankheit des früheren Kämmerers etwas zu tun, aber es hat nicht gereicht.“

    Wilhelm Frielinghaus, Fraktionschef CWG „Die Verwaltung hätte das sehen müssen. Der Stadtrat kann nicht die Rechnungen der Verwaltung prüfen. Ich erwarte, dass sich die Verantwortlichen bekennen. Aber man kann auch nicht alles auf die Bürger umlegen, sonst wäre vieles nicht mehr bezahlbar, etwa bei Schwimmbad, Friedhof oder Kita. Das Defizit kennen wir dort auch ohne Kalkulation.“

    Detlef Caliebe, Vorsitzender ABB „Es war ein Versäumnis, das wohl durch mehrere Wechsel in der Verwaltung entstanden ist. Für die Bürger war es aber gut, weil sich die Gebühren nicht erhöht haben. Und liegengeblieben ist ja auch nichts. Jetzt sind alle sensibilisiert und werden künftig darauf schauen, dass es richtig gemacht wird. Man sollte nun einen Schlussstrich unter das Ganze ziehen.“

    Herbert Blaschke, Fraktionschef FDP/FB „In Zukunft müssen wir darauf achten, dass alles eingehalten wird. Uns hatte der frühere Kämmerer gesagt, es sei kalkuliert worden, und dann war es nicht so. Wir haben im Rat zu wenig nachgefragt, die Verantwortung kann ich aber nicht übernehmen. Der Bürgermeister ist Chef der Verwaltung. Er muss sagen, dass das nicht mehr vorkommt.“

    Die Kommunalaufsicht sagt: Wir können nicht viel tun

    Obwohl Verwaltung und Rat in Burgau Vorschriften nicht eingehalten haben, kann die Kommunalaufsicht nach eigenem Bekunden wenig dagegen tun. Durch eine Änderung des Kommunalrechts habe die Behörde fast alle Instrumente verloren, erklärt Landratsamts-Sprecher Karl-Heinz Thomann. Der Landrat selbst äußert sich gegenüber der GZ nicht. „In 99,9 Prozent der Fälle funktioniert das Miteinander aber“, betont Thomann. Und im Fall Burgau habe das Amt nie locker gelassen – weshalb die Stadt nun nach häufigem Anmahnen immerhin eine erste Stellungnahme verschickt und eine weitere angekündigt habe. Diese müssten geprüft werden. Auch sei es es ein Erfolg, dass das Thema im November öffentlich behandelt wurde – allerdings von einem Ratsmitglied und nicht vom Bürgermeister selbst.

    Die Regierung von Schwaben, zuständig für die Aufsicht über die Landkreise, bestätigt: „Die Kernaufgabe der Aufsichtsbehörden liegt nicht in der Gängelung und Maßregelung“, erklärt Sprecher Karl-Heinz Meyer. Es gehe um das Beraten und Fördern. Die Behörde sei darauf angewiesen, von Gemeinden Informationen zu erhalten, könne aber Fehler beanstanden. Auch sei es möglich, eine Ersatzvornahme anzuordnen, also anstelle und auf Kosten der Gemeinde zu handeln – zumindest als allerletzte Konsequenz und nur wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Es bestehe aber kein allgemeiner Rechtsanspruch, dass die Aufsichtsbehörde eingreift.

    Das bestätigt das Innenministerium – das übrigens erneut darauf hinweist, dass bei Verträgen mit Bestattern grundsätzlich ein Wettbewerb herrschen muss. Auch hier waren Vorschriften in Burgau nicht eingehalten worden, weil Stadtratsmitglieder der Meinung waren und sind, es handele sich um ein Sollen, nicht um ein Müssen.

    Zu großer Aufwand für den Rechnungsprüfungsausschuss

    Für die Kontrolle der Verwaltung ist auch der Rechnungsprüfungsausschuss des Stadtrats zuständig. Anhand von Akten wird nach Auskunft des Vorsitzenden Manfred Kramer (SPD) kontrolliert, ob die Kassenunterlagen stimmen, also etwa, ob Kostenrahmen eingehalten wurden. Nichts anderes sei die Aufgabe. Auf die Unterlagen der Stadt, die laut Kramer stets in Ordnung gewesen seien, dürften die Prüfer aber nicht vertrauen, heißt es etwa im Kommunalpolitischen Leitfaden der Hanns-Seidel-Stiftung.

    Sie müssten „sich von der Richtigkeit grundsätzlich selbst überzeugen, etwa durch Nachrechnen, Einsicht in Akten“ und anderes Vorgehen. Das würde aber die Kapazitäten der ehrenamtlichen Ausschussmitglieder übersteigen, betont Kramer. „Wir müssen uns auf die Verwaltung verlassen.“ Es sei auch unmöglich, sich neben dem Beruf über jede Gesetzesänderung zu informieren. Dennoch will er sich dafür einsetzen, dass eine Möglichkeit gefunden wird, die Einhaltung von Fristen nun zu kontrollieren.

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