Westlich des bereits bestehenden Wohngebiets An der Frühlingstraße im Stadtteil Limbach will die Stadt Burgau weitere Wohnflächen schaffen. Dort soll, das hat der Bauausschuss nun entschieden, eine IIa-Bebauung vorgeschrieben werden, bei der Dachform ein Satteldach, die Dachneigung darf maximal 48 Grad betragen und der Kniestock anderthalb Meter. Außerdem hat er dem Stadtrat empfohlen, die erste von zwei erarbeiteten Varianten des Planungsbüros weiterzuverfolgen, um den Bebauungsplan für das Areal aufzustellen und den Flächennutzungsplan zu ändern.
Burgau