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Burgau/Leipheim: Burgau diskutiert über Beitritt zu Gartenhallenbad-Verband: Wurde der Rat getäuscht?

Burgau/Leipheim

Burgau diskutiert über Beitritt zu Gartenhallenbad-Verband: Wurde der Rat getäuscht?

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    So soll das „neue“ Gartenhallenbad in Leipheim einmal aussehen.
    So soll das „neue“ Gartenhallenbad in Leipheim einmal aussehen. Foto: Pohl ZT GmbH

    Eigentlich war Matthias Kiermasz gekommen, um den Burgauer Stadtrat über den Sachstand der Sanierung des Leipheimer Gartenhallenbads zu informieren. Schließlich ist auch Burgau Mitglied des Zweckverbands, als dessen Geschäftsführer Kiermasz fungiert. Doch schnell entwickelte sich eine Diskussion, die sich vor allem um eine Frage drehte: Ist Burgau vor dem Beitritt getäuscht worden?

    Denn Frank Rupprecht (CWG) zeigte sich irritiert über die Auskunft, dass vor der Entscheidung über die Sanierung die Möglichkeit bestanden hatte, mit einem Ratsbeschluss aus dem Verband auszusteigen, wenn man die Entscheidung nicht mitträgt, oder wenn die Kommune stärker als gewünscht durch den Entschluss belastet würde. Nachdem die Entscheidung für die Sanierung am bisherigen Standort gefallen war, sei ein Ausstieg aber nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Rupprecht, der als eines von zwei Ratsmitgliedern 2018 gegen den Beitritt Burgaus votiert hatte, war der Ansicht, dass man sich auch jetzt noch einfacher zurückziehen könne, von etwas anderem wisse man nichts.

    Burgaus Bürgermeister: Die Regeln waren vor der Abstimmung bekannt

    Bürgermeister Martin Brenner (CSU) stellte klar, dass vor der Abstimmung im Stadtrat die Regeln bekannt gewesen seien. Rupprecht wiederum betonte, dass man damals im Jahr 2018 ja noch über die Ausstiegsklausel diskutiert habe – wenn alles klar gewesen sei, hätte man das nicht getan. Auch sein Fraktionskollege Ralf Stambusch sagte, er sei von anderen Voraussetzungen ausgegangen. Rupprecht wollte nun wissen, ob der Beitritt auf Grundlage der alten oder der neuen Satzung erfolgt sei, und welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus ergäben.

    Hermann Mühlbauer (ABB) kritisierte, dass man den Stadtratsmitgliedern falsche Tatsachen vorgespiegelt habe und dass ohne Burgau die Satzung mit den verschlechterten Austrittsbedingungen festgezurrt worden sei. Auch er forderte eine rechtliche Überprüfung, die Rechte des Rats seien womöglich „verkürzt worden“. Er glaube auch nicht, dass Burgau nur 120000 Euro für das Gartenhallenbad beitragen müsse, angesichts der Finanz- und Umlagekraft der Stadt müsse man eher mit vier Millionen rechnen.

    Rupprecht: "Man kommt sich in gewisser Weise getäuscht vor"

    Der Bürgermeister konnte die Kritik nicht nachvollziehen, vor der Entscheidung im Rat sei klar gewesen, dass die vereinfachten Ausstiegsklauseln nicht mehr greifen würden. Darauf habe damals auch sein Vorgänger Konrad Barm (Freie Wähler) hingewiesen. Rupprecht gab sich damit nicht zufrieden: Da man zu diesem Zeitpunkt dem Zweckverband noch nicht beigetreten war, habe man die Details der Satzung gar nicht kennen können. „Man kommt sich in gewisser Weise getäuscht vor.“ Er forderte eine rechtliche Prüfung – und Brenner fragte, ob sich diese gegen Barm richten soll.

    Rupprecht verwahrte sich aber dagegen, dem früheren Bürgermeister irgendetwas unterstellen zu wollen. Es gehe hier nicht um einen Vorwurf gegen Barm, sondern schlicht darum, den Sachverhalt neutral zu klären. Mühlbauer ergänzte, dass es sich Brenner zu leicht mache, die Sache auf seinen Vorgänger zu schieben. Am Abend der Entscheidung habe dieser nichts von der geänderten Satzung wissen können. „Irgendwas ist da schief gelaufen.“ Martin Brenner versicherte schließlich, die Sache zu prüfen.

    Vor der Abstimmung wies ein Ratsmitglied auf volles Risiko hin

    Fakt ist: Unsere Zeitung hatte im November 2018 über die Entscheidung des Burgauer Stadtrats zum Beitritt berichtet und geschrieben, dass ein Ratsmitglied vor der Abstimmung darauf hingewiesen hatte, dass es keine wirkliche Ausstiegsklausel mehr gebe und man deshalb das volle Risiko der Sanierung mittrage. Die Verbandsversammlung des Zweckverbands Hallenbad Nord hatte am 6. Juni 2018 die Entscheidung zur Sanierung am bestehenden Standort getroffen.

    In der alten Satzung war jedenfalls schon explizit festgelegt, dass Mitglieder ausscheiden können, wenn der Beschluss über die Zukunft des Gartenhallenbads getroffen ist und sie nicht zugestimmt haben oder auch vor der Entscheidung, wenn sich die finanzielle Belastung dadurch deutlich erhöhen würde - als Burgau Mitglied wurde, war dieser Beschluss aber bereits getroffen gewesen. Das bedeutet, dass die vereinfachten Ausstiegsmöglichkeiten für Burgau nicht galten. Bürgermeister Brenner hat unserer Redaktion nun Schreiben zur Verfügung gestellt, aus denen hervorgeht, dass die Ratsfraktionen 2016 und 2017 über die Ausstiegsmöglichkeiten informiert worden waren.

    Im Nachgang zur jetzigen Sitzung sagte Matthias Kiermasz im Gespräch mit unserer Zeitung, dass die vereinfachte Ausstiegsklausel mit der Sanierungs-Entscheidung am 6. Juni außer Kraft getreten sei, die neu gefasste Satzung sei öffentlich gewesen und hätte von jedem eingesehen werden können. Er habe nun auch noch mal nachgerechnet: Der Jahresbeitrag der Stadt Burgau als Mitglied des Zweckverbands betrage 116700 Euro. Er orientiere sich an der Umlagekraft und man plane hier durchaus langfristig.

    Bürgermeister Brenner: "Wir stehen zu unserem Beschluss"

    Bürgermeister Martin Brenner erklärte im Nachgang, die Satzung sei damals nicht Bestandteil der Sitzungsunterlagen gewesen. Aber man habe das Thema vorberaten, schon bei der im Jahr 2016 zunächst beschlossenen Ablehnung des Beitritts sei klar gewesen, dass die vereinfachten Ausstiegsklauseln mit der Entscheidung über die Sanierung ihre Gültigkeit verlieren. Er werde aber prüfen, wann der Stadtrat welche Informationen erhalten habe. Er selbst habe sich immer informiert gefühlt und Burgau bleibe ein verlässlicher Partner im Zweckverband, „wir stehen zu unserem Beschluss“.

    Vor der Diskussion über die Satzung hatte Eveline Kuhnert (Grüne) noch die energetische Sanierung des Bads angesprochen und eine bessere Anbindung durch den Nahverkehr. Kiermasz antwortete ihr, dass Experten bestätigt hätten, dass das Bad schon sehr optimiert sei, und bei der geplanten Sanierung werde natürlich der Stand der Technik berücksichtigt. Künftig werde ein Radweg am Bad vorbeiführen, und ein besserer ÖPNV-Anschluss sei auch ihm ein Anliegen. Ansonsten bleibe man beim Blockheizkraftwerk, eine andere Technologie sei nicht vorgesehen. Auch werde künftig an der Ausrichtung der Einrichtung festgehalten, man wolle kein Spaßbad werden „und keine überregionale Wirkung entfalten“.

    Einstimmig sprach sich schließlich der Rat dafür aus, dass man sich mit dem Zweckverband abstimmt, um ein Kombiticket für das Bad sowie die Burgauer Eishalle und das eigene Freibad anbieten zu können und gegebenenfalls die Kassensysteme zu vereinheitlichen.

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