Die Erörterung des ersten Abschnitts für den Hochwasserschutz Burgau mit dem Rückhaltebecken ist nicht öffentlich gewesen. Das Landratsamt stellte nicht die mögliche Frage, ob ein Anwesender etwas dagegen hätte, die Öffentlichkeit zuzulassen. Unsere Zeitung musste die Kapuziner-Halle verlassen – dabei war nicht geprüft worden, ob alle Anwesenden überhaupt berechtigt waren, dort zu bleiben. Teilnehmer des Termins berichten auf Anfrage unserer Zeitung, dass es keinen Grund für die Nicht-Öffentlichkeit gegeben habe – es sei alles sehr harmonisch verlaufen und die meisten Fragen hätten geklärt werden können.
Burgau