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Burgau/Günzburg: Prozess in Günzburg gegen mutmaßlichen Brandstifter vertagt

Burgau/Günzburg

Prozess in Günzburg gegen mutmaßlichen Brandstifter vertagt

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    In diesem Saal in Günzburg tagt das Schöffengericht. Doch der Prozess gegen einen mutmaßlichen Brandstifter ist vertagt worden.
    In diesem Saal in Günzburg tagt das Schöffengericht. Doch der Prozess gegen einen mutmaßlichen Brandstifter ist vertagt worden. Foto: Bernhard Weizenegger (Archiv)

    Eigentlich würde an diesem Dienstagmorgen ab 9 Uhr ein 47-Jähriger aus Thüringen vor dem Günzburger Schöffengericht stehen, weil ihm die Staatsanwaltschaft unter anderem vorwirft, das Auto seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau in Burgau angezündet zu haben. Doch die Verhandlung ist abgesetzt.

    Der Grund: Der Verteidiger ist krank, wie Gerichtssprecherin Iris Gross auf Anfrage mitteilt. Wie bereits berichtet, steht der Angeklagte im Verdacht, am 25. März vergangenen Jahres den Wagen in Brand gesteckt zu haben. Gegen 2 Uhr soll er auf einem Parkplatz im Bereich der Haldenwanger Straße zwischen Felberweg und Industriestraße die Heckscheibe eingeschlagen und das Fahrzeug angezündet haben, Benzin habe ihm dabei als Brandbeschleuniger gedient. Das Auto brannte aus, der Sachschaden lag demnach bei 7000 Euro.

    Der Mann soll heimlich einen GPS-Sender am Auto angebracht haben

    Außerdem soll der Mann auf dem Parkplatz die linke hintere Seitenscheibe des VW-Busses eines weiteren Geschädigten – des neuen Partners der Frau – eingeschlagen und versucht haben, mit einer benzingetränkten Mullbinde auch diesen anzuzünden. Da der Angeklagte aber nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft gestört wurde und flüchtete, gelang ihm das nicht. Es entstand ein Sachschaden von 500 Euro an dem Wagen.

    Neben dieser gelungenen und versuchten Brandstiftung soll es im noch nicht neu terminierten Prozess auch um einen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz gehen. Vermutlich am 22. Dezember 2018 hat der heute 47-Jährige heimlich am Auto der von ihm getrennt lebenden Ehefrau einen GPS-Sender angebracht, um jederzeit zu wissen, wo sie sich aufhält und ihr nachstellen zu können. Davon gehen die Ankläger aus.

    Auch soll er so die Möglichkeit gehabt haben, den Standort des Wagens zu kennen, um ihn beschädigen zu können. Bis 24. März 2019 habe der Mann den Sender genutzt. Er habe so nicht nur gewusst, wo sich die Frau wann aufhält, sondern das detailliert aufgezeichnet für die Zeit vom 22. Dezember 2018 bis 28. Januar 2019. (cki)

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