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Burgau: Bandeneinbrüche in Burgau: Junge Männer "wollten echte Kerle sein"

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Bandeneinbrüche in Burgau: Junge Männer "wollten echte Kerle sein"

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    Eine Bande hat im Raum Burgau 17 Einbrüche begangen. Jetzt mussten sich die jungen Männer vor Gericht verantworten.
    Eine Bande hat im Raum Burgau 17 Einbrüche begangen. Jetzt mussten sich die jungen Männer vor Gericht verantworten. Foto: Alexander Kaya (Symbolfoto)

    Mit ihrer kriminellen Vergangenheit haben sie gebrochen: Aber die hat drei junge Männer jetzt in Form eines Strafverfahrens vor dem Günzburger Jugendschöffengericht wieder eingeholt. Insgesamt 17 Mal hatten die inzwischen 20-Jährigen als Mitglieder einer siebenköpfigen Bande im Raum Burgau zugeschlagen und vor allem hohen Sachschaden hinterlassen. Die Urteile gegen die drei Angeklagten fielen mit Verwarnungen, Geldauflagen und gemeinnütziger Arbeit verhältnismäßig mild aus.

    „Sie wollten echte Kerle sein“, beschrieb Susanne Czudnochowski von der Jugendgerichtshilfe Günzburg den Hintergrund des Aktionsbündnisses. Als die jungen Männer 17 Jahre alt waren, ging es los. Die Beutezüge einer andere Bande älterer Kumpels in Burgau hatten sie offenkundig inspiriert, wie einer der Angeklagten in der Verhandlung sagte: „Es war der Kick und die Gruppendynamik“, das Geld sei nur ein Nebeneffekt gewesen.

    Einbrüche beginnen in Burgau ab März 2019

    In wechselnder Besetzung begannen die Delikte ab März 2019 in der Mittelschule Burgau. Dort drang die Bande mit Hilfe eines angeblich gefundenen Zweitschlüssels ein. Es folgten Einbrüche in Vereinsheime der Faschingsgesellschaft Burgavia, ins Musikerheim und ins Schützenheim, alle in Burgau, ins Vereinsheim des TSV Offingen, in eine Burgauer Autowaschanlage, in drei Jugendtreffs in Dürrlauingen, Offingen und Konzenberg und in die Mittelschule Burgau. Viermal scheiterte die Bande, unter anderem wegen einer Alarmanlage bei einem Discounter in Burtenbach.

    Im Vergleich zur eher mäßigen Beute in Form von Bargeld und einigen technischen Geräten sowie Alkoholika war der Sachschaden mit fast 20.000 Euro um ein Vielfaches höher. Die Einbruchsserie sorgte damals für erhebliche Beunruhigung in der Bevölkerung, so Schöffengerichtsvorsitzender Walter Henle.

    Die Angeklagten räumen die Beteiligung an den Straftaten ein

    Die drei Angeklagten gaben sich in der Verhandlung reumütig. Alle räumten ihre Beteiligungen an den Straftaten nahezu uneingeschränkt ein. Mit dem damaligen Freundeskreis der Komplizen haben sie inzwischen gebrochen. Seine Spielsucht habe ihn damals zum Mitmachen angetrieben, sagte der aus einem Nachbarlandkreis stammende Zweitälteste der jungen Männer.

    Er hatte ein Großteil seiner Ausbildungsvergütung und seines Beuteanteils in Spielautomaten umgesetzt, unter anderem an einer Tankstelle im Kreis Günzburg. Dort konnte er sogar als unter 18-Jähriger die „einarmigen Banditen“ bedienen, ohne dass es offensichtlich kontrolliert wurde, wie er auf Nachfrage der Staatsanwältin erklärte.

    Dann schritt seine Mutter ein und kassierte die Bankkarte. Mittlerweile hat der junge Mann seine Ausbildung erfolgreich absolviert und einen festen Job wie einer der mitangeklagten Komplizen, während der dritte noch eine Fachschule besucht und ein Studium anstrebt.

    Einbrüche in Burgau: Sachschaden ist noch nicht bezahlt

    Nach dem bekannten Spruch „Mitgefangen, mitgehangen“ seien die Angeklagten für ihre gemeinschaftlich begangenen Taten verantwortlich, sagte die Staatsanwältin. Es sei bedauerlich, dass von den angerichteten Schäden bisher noch nichts bezahlt worden sei.

    Der Vorsitzende der Faschingsgesellschaft Burgavia hatte von einem der drei Angeklagten 5000 Euro gefordert, was dessen Anwalt Thomas Dick erstaunte. Aber Richter Henle machte ihm klar, dass diese Forderung bei gemeinschaftlich begangenen Straftaten möglich sei. Wenn einer der Täter den Betrag zahle, könne er zivilrechtlich die Beteiligung der Komplizen verlangen.

    Bei einer Verurteilung nach Erwachsenen-Strafrecht käme für jede Tat eine Mindeststrafe von sechs Monaten in Betracht, so die Staatsanwältin. Bei den Jugendlichen hielt sie einen kurzen Freizeitarrest für angemessen, zusätzlich beantragte sie gemeinnützige Arbeitsstunden und für zwei Angeklagte Geldauflagen in Höhe von jeweils 800 Euro.

    Ein Zeuge brachte die Polizei auf die Spur der Bande im Raum Burgau

    Nicht die Angeklagten selbst hätten im Mai 2019 wegen eines Sinneswandels die Delikte eingestellt, wie Verteidiger Robert Magg erwähnte. Vielmehr habe die Beobachtung eines Zeugen die polizeilichen Ermittlungen auf die Spur der Jugendgang gebracht, erklärte Vorsitzender Henle.

    Im Urteil entsprach das Jugendschöffengericht weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Es verhängte außer Verwarnungen und Geldauflagen für zwei Angeklagte zugunsten der Kreisjugendfeuerwehr sowie der Stiftung Günztal und 80 Stunden gemeinnützige Arbeit für den dritten Angeklagten. Außerdem sollen alle drei wie die bereits im Januar verurteilten vier Komplizen als Erziehungsmaßnahme am Wochenende einen Freizeitarrest in einer Jugendhaftanstalt verbringen. Der ehemals spielsüchtige 20-Jährige muss eine Suchtberatung absolvieren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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