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Burgau: Auto der Ex-Frau in Burgau angezündet: Mann muss nun ins Gefängnis

Burgau

Auto der Ex-Frau in Burgau angezündet: Mann muss nun ins Gefängnis

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    Ein Mann muss unter anderem wegen Brandstiftung in Haft.
    Ein Mann muss unter anderem wegen Brandstiftung in Haft. Foto: Marcus Merk (Symbolbild)

    Es geschah in der Nacht vom 24. auf den 25. März vergangenen Jahres, es war ein früher Montag: Gegen 2 Uhr hatte eine Frau in Burgau bemerkt, dass ihr auf einem Firmenareal abgestelltes Fahrzeug brannte. Später stellte sich heraus, dass eine Scheibe eingeschlagen und ein Brandbeschleuniger verwendet worden war. Auch ein benachbartes Fahrzeug sollte, so berichtete es die Polizei, in Flammen aufgehen. Angeklagt wurde ein 47-Jähriger – der Ex-Partner der Frau. Nun musste er sich vor dem Günzburger Schöffengericht verantworten, wie auch für eine damit zusammenhängende Tat.

    Denn die Staatsanwaltschaft wirft dem Thüringer vor, dass er am Auto seiner damals von ihm getrennt lebenden Ehefrau – inzwischen sind sie geschieden – einen GPS-Sender angebracht hat. So habe er sie über Monate überwacht und in Erfahrung gebracht, wo sie ihren Wagen abstellt. Am 25. März habe er dann die Heckscheibe des Autos eingeschlagen, Ottokraftstoff als Brandbeschleuniger verwendet und das Fahrzeug angezündet.

    Es brannte aus, der Schaden liegt bei etwa 7000 Euro. Zudem habe er eine Scheibe eines VW-Busses eingeschlagen, der dem neuen Partner der Frau gehört und nur durch einen Hänger getrennt neben dem Auto stand. Mithilfe einer benzingetränkten Mullbinde sollte auch dieses Fahrzeug in Flammen aufgehen. Der neue Partner wohnt auf dem Gelände, die Frau war in der Nacht bei ihm zu Besuch. Doch da der Angeklagte gestört worden sei, habe er die Tat nicht mehr vollenden können. An dem VW-Bus entstand ein Schaden von circa 500 Euro.

    Angeklagter hat die Frau nur zur eigenen finanziellen Absicherung geheiratet

    Zunächst bestritt der Mann die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, räumte aber schnell ein, dass er seine Frau überwacht habe – jedoch über einen noch längeren Zeitraum. Dabei sei es auch nicht darum gegangen, sie zu schädigen. Vielmehr habe er nachweisen wollen, dass sie bei den Angaben für den Unterhalt gelogen habe und dass sie fremdgegangen sei. Mindestens drei Mal habe er sich im Laufe der Jahre von der heute 47-Jährigen getrennt. Als sie einmal wieder zusammenkamen, sei daraus ein Sohn entstanden. Er habe gewusst, dass er für den Unterhalt nicht genug Geld habe, deshalb sei er geblieben. Doch seit ihrer Jugendzeit sei sie in psychologischer Behandlung und habe die ganze Familie belastet. „Es war schlimm genug, dass ich es bis 2015 mit ihr ausgehalten habe.“

    Geheiratet habe er sie noch, aber nur, um sich selbst finanziell abzusichern. Dabei sei es um das gemeinsame Haus gegangen, dass er in jahrelanger Arbeit saniert habe. Sie sei kein schlechter Mensch, aber irgendwann sei es einfach nicht mehr gegangen. Ihm sei „keine Wahl“ geblieben, als sie zu überwachen. Denn er habe gefürchtet, dass sie ihm das Haus wegnehmen wolle. Einen GPS-Sender habe er dabei so angebracht, dass sie ihn finden kann, weil sie bereits etwas geahnt habe. Zur fraglichen Zeit sei er aber mit einer Freundin beim Skifahren gewesen und habe die Nacht bei einer anderen verbracht.

    Der Tag des Feuers in Burgau wäre ihr Jahrestag gewesen

    Wie die Frau dann sagte, habe ihr Ex ihr mehrfach aufgelauert an Orten, die nur schwer mit einem Zufall in Zusammenhang gebracht werden könnten. An dem Tag des Brandes wären sie 24 Jahre lang zusammen gewesen, und er habe gewusst, dass das Auto nicht vollständig versichert gewesen sei. Die Trennung sei nicht harmonisch gewesen. Aber „ich wollte das Haus nicht haben“, nur den ihr zustehenden Anteil, weil sie auch daran gearbeitet habe. Zunächst habe sie auch gar keinen Unterhalt bekommen wollen. Sie habe keine falschen Angaben gemacht.

    Der Pflichtverteidiger des Angeklagten, Udo Freier, versuchte Zweifel an ihren Aussagen zu säen. Die Frau ihres neuen Partners habe auch bei der Polizei ausgesagt, dass dieser beträchtliche Schulden habe – und so monierte der Anwalt, dass die Ermittlungen sich nur auf seinen Mandanten fokussiert hätten, statt andere Möglichkeiten in Betracht zu ziehen. Und wie auch die gehörten Polizeibeamten und ein Sachverständiger sagten, habe es keine Spuren oder Beobachtungen gegeben, die dem Angeklagten im Falle des Brandes zuzuordnen seien.

    Wenn es um das Haus geht, würde der Angeklagte "alles kurz und klein schlagen"

    Dennoch hielt Markus Schroth von der Staatsanwaltschaft an der Anklage fest, er forderte eine Gesamtstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis – interessanterweise seien zum Beispiel just zur Tatzeit keine Handydaten des Angeklagten gesendet worden, er habe den Tatort vorab fotografiert und er habe deutlich gemacht, dass es beim Haus für ihn um alles gehe. In der Tat hatte der Mann gesagt, er würde darin „alles kurz und klein schlagen“, wenn man es ihm wegnähme. Verteidiger Freier plädierte auf Freispruch, denn es gelte: „im Zweifel für den Angeklagten“. Und Beweise gegen ihn gebe es nicht.

    Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Jessica Huk folgte dem Antrag des Staatsanwalts weitgehend und auch seinen Ausführungen. Es verhängte gegen den Mann, der 14 Einträge im Strafregister hat, eine Haftstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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