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Breitensport: Nur ein Startschuss für die Sport-Basis im Landkreis Günzburg

Breitensport

Nur ein Startschuss für die Sport-Basis im Landkreis Günzburg

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    Unbespielt bleiben vorerst die Außenplätze auf der Tennis-Anlage im Günzburger Auwald. Zwar dürfen die Bälle ab dem 8. März 2021 wieder fliegen, doch vor dem ersten Aufschlag müssen die Spielfelder dringend instandgesetzt werden. In die Halle dürfen die Breitensportler frühestens am 22. März.
    Unbespielt bleiben vorerst die Außenplätze auf der Tennis-Anlage im Günzburger Auwald. Zwar dürfen die Bälle ab dem 8. März 2021 wieder fliegen, doch vor dem ersten Aufschlag müssen die Spielfelder dringend instandgesetzt werden. In die Halle dürfen die Breitensportler frühestens am 22. März. Foto: Bernhard Weizenegger

    Gut, dass es wieder losgeht. Allerdings darf dieser kollektive Seufzer der Erleichterung nicht gleich überbewertet werden. Denn von „normalen“ Verhältnissen ist der Breitensport in Bayern auch nach den jüngsten Bund-Länder-Beschlüssen himmelweit entfernt. Die neu festgelegten und ab Montag, 8. März 2021, in Kraft tretenden Lockerungen sind derart vage formuliert und in der praktischen Umsetzung mit so vielen Fragezeichen verbunden, dass die Basis gerade mal den Startschuss in ein Hindernisrennen gehört hat.

    Vor dem Aufschlag steht die Arbeit auf dem Ascheplatz

    Das Beispiel Tennis zeigt exemplarisch, dass der Teufel auch im vernunftgesteuerten Umgang mit der Corona-Pandemie im Detail steckt. Selbstverständlich begrüßt Schwabens Spielleiter Stefan Ruess (TC Günzburg) die neuen Vorgaben als „Hoffnungsschimmer für den Individualsport Tennis“, betont aber zugleich, dass die Erlaubnis zum Spielen im Freien noch für einige Wochen im Zustand der Wunschvorstellung verharren wird. Denn vor dem Aufschlag auf dem Ascheplatz steht dessen jährlich fällige Frühjahrs-Instandsetzung. Ohne die geht nichts, unterstreicht Ruess: „Die Plätze sind derzeit unbespielbar“. Und Allwetterplätze, wie sie einzelne Vereine im Landkreis Augsburg besitzen, gibt es seines Wissens nach in der Region nicht.

    Der Fahrplan: Das gilt jetzt für den Breitensport in Bayern

    Inzidenz unter 50

    Ab 8. März:

    Kontaktfreier Sport im Außenbereich in kleinen Gruppen bis maximal zehn Personen.

    Ab frühestens 22. März:

    Kontaktfreier Sport innen und Kontaktsport außen unter der Voraussetzung, dass die maßgebliche Sieben-Tage-Inzidenz seit mindestens 14 Tagen unter 50 liegt.

    Inzidenz 50 bis 100

    Ab 8. März:

    Individualsport im Freien in kleinen Gruppen bis maximal fünf Personen aus zwei Haushalten sowie Sport in Gruppen bis maximal 20 Kinder unter 15 Jahren.

    Ab frühestens 22. März:

    Kontaktfreier Sport innen und Kontaktsport außen unter den Voraussetzungen, dass die Inzidenz seit mindestens 14 Tagen unter 100 liegt und jeder Teilnehmer einen tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttest vorlegt.

    Anmerkungen

    Die Inzidenzwerte werden für jeden Landkreis festgelegt.

    Werden die im Stufen-Öffnungsplan genannten Werte wieder überschritten, greift die Notbremse. Dann gelten die Regelungen der nächsthöheren Stufe. Übersteigt die Sieben-Tage-Inzidenz die 100er-Marke, heißt es zurück zu den vor dem 7. März geltenden Lockdown-Regeln.

    Die Tennisfreunde also müssen sich wohl oder übel noch zwei, drei Wochen gedulden. Und sie werden währenddessen gebannt die Entwicklung der Sieben-Tage-Inzidenz verfolgen. Denn der Umstand, dass dieser Wert im Landkreis Günzburg um die so wirkmächtige Zahl 50 pendelt, macht die ohnehin kompliziert angelegte Vorschriftslage zusätzlich anspruchsvoll. Fällt die Inzidenz darunter, ist manches erlaubt, klettert sie darüber, bleibt vieles verboten.

    Für Tennis als Wettkampfsport bieten die aktuellen Beschlüsse auch über die kommenden zwei, drei Wochen hinaus keine vernünftigen Perspektiven. Ruess nennt ein konkretes Beispiel, um das zu illustrieren: „Was gilt, wenn Indoor-Tennis zwar wieder erlaubt ist, dann aber ein Team aus Günzburg in einer Halle in Augsburg gegen ein Team aus München antritt?“

    Winterrunde im Tennis wird abgebrochen

    Vor dem Hintergrund solcher nach wie vor unklaren Rahmenbedingungen und der ungewissen Pandemie-Entwicklung hat der Bayerische Tennis-Verband (BTV) inzwischen die seit Anfang November ausgesetzte Winterrunde endgültig abgebrochen. Eine Wertung findet nicht statt.

    Golfbälle fliegen wieder über bayerisches Grün

    Zweifellos in den Kanon der Individualsportarten fällt das Golfen. Dass hier ab diesem 8. März die Bälle auch wieder über bayerisches Grün fliegen dürfen, ist nach Angaben von Joachim Lichtblau „überfällig“. Der Präsident des GC Schloss Klingenburg weiß, dass viele bayerische Golfer (er selbst zählte zu ihnen) das bisher geltende, strikte Spielverbot im Freistaat durch Ausflüge auf württembergische Anlagen elegant umgangen haben. „Jetzt entzerren wir zumindest diese Geschichte“, bemerkt er.

    Pünktlich am Montag also starten die Klingenburger den Spielbetrieb auf ihrer schmucken Sportstätte. „Wir halten aber nach wie vor Umkleiden und Duschen geschlossen“, zurrt Lichtblau den Rahmen fest. Relativ einfach umzusetzen sind nach seiner Darstellung die aktuellen, nach Inzidenzwerten gestaffelten Vorgaben. Entsprechend werde in Vierer-Flights oder eben zu zweit beziehungsweise in Minigruppen mit Beteiligten aus zwei Haushalten gespielt.

    Grundsätzlich sei auch Golfunterricht wieder möglich, fügt der Klingenburger Vereinschef an. Gruppenunterricht für Kinder ist ab Ostern vorgesehen.

    Klare Handlungsanweisungen bleiben aus

    Für Reiter war es bislang schon höchst problematisch, zwischen der gebotenen Bewegung ihrer Pferde und dem klaren Reitsportverbot messerscharf zu unterscheiden. Die neuesten Botschaften aus Berlin und München tragen relativ wenig zu einem deutlicheren Bild bei. Klare Handlungsanweisungen seitens des Bayerischen Reit- und Fahrverbands blieben zunächst aus.

    Das wenige wirklich Konkrete an den neuen Regeln nimmt Thomas Ruf, Chef der gleichnamigen Reitsportanlage in Unterbleichen, dennoch dankbar an. „Wir bieten ab dem 8. März unter den jeweils geltenden Vorgaben wieder Reitunterricht an“, sagt er und schmückt sein Aufatmen mit der Zusatz-Bemerkung, die Reitschüler seien schon ganz wild darauf.

    Wie steht's mit Reiten in der Halle?

    Nicht zweifelsfrei beantworten kann Ruf vorerst die Frage, ob Übungsstunden auch in der Halle wieder erlaubt sind. Bisher galt, dass jedes Mensch-Pferd-Paar hier 200 Quadratmeter zur Verfügung haben muss. „Ich hoffe und denke, dass die bisherigen Vorgaben für das Bewegen der Pferde in Reithallen auf den Reitunterricht übertragen werden“, sagt Ruf. Doch selbst, wenn Pferdesport vorerst nur an der frischen Luft gestattet sein sollte, „ist das besser als das, was war.“

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