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Gundremmingen: Block B im Atomkraftwerk darf jetzt abgebaut werden

Gundremmingen

Block B im Atomkraftwerk darf jetzt abgebaut werden

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    Das Atomkraftwerk Gundremmingen. Block B darf jetzt zurückgebaut werden.
    Das Atomkraftwerk Gundremmingen. Block B darf jetzt zurückgebaut werden. Foto: Stefan Puchner, dpa

    Das Bayerische Umweltministerium hat die Genehmigung zum Abbau des abgeschalteten Block B des Atomkraftwerks Gundremmingen erteilt. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betont dazu in der Mitteilung des Ministeriums: "Der Ausstieg aus der Kernenergie und die Umstellung auf erneuerbare Energien gehören zu den größten anstehenden umweltpolitischen Aufgaben. Das Bundesumweltministerium habe dem Bescheid zugestimmt.

    Die Genehmigung zum Abbau von Block B des Kernkraftwerks Gundremmingen ist für Bayern ein weiterer bedeutender Schritt beim Ausstieg aus der Kernenergie. Der Standort wird wieder eine frei nutzbare Fläche. Der Rückbau erfolgt unter den gleichen strengen Sicherheitsvorgaben wie der Betrieb der Anlage. Die Sicherheit von Mensch und Umwelt steht an erster Stelle."

    Der Betreiber des Atomkraftwerks will mit der Demontage des Blocks B noch während des Betriebs von Block C beginnen. Das Unternehmen begründet den schnellen Abbau damit, dass Mitarbeiter dann nahtlos weiterbeschäftigt werden können. Atomgegner hatten diesen Plan scharf kritisiert. Sie sehen darin ein Sicherheitsrisiko.

    In den vergangenen zwei Jahren sind bereits die Stilllegung und der Abbau der Kernkraftwerke Isar 1 und Grafenrheinfeld genehmigt worden. Die Genehmigung für Gundremmingen wird am 22. März offiziell bekannt gemacht und anschließend für die Öffentlichkeit zur Einsicht ausgelegt.

    Der Abbau untersteht der behördlichen Aufsicht

    Block B des schwäbischen Kernkraftwerks war Ende 2017 planmäßig nach 33 Jahren vom Netz gegangen. Block C darf nach dem Atomausstiegsplan noch bis Ende 2021 weiterbetrieben werden.

    RWE hatte auf Grundlage des Atomgesetzes bereits am 11. Dezember 2014 die Genehmigung für den Abbau des Blocks B beantragt. Der Abbau ist gemäß dem Verursacherprinzip Aufgabe der Betreiber. Die einzelnen Abbaumaßnahmen unterliegen der behördlichen Aufsicht.

    Nach dem Ablauf der im Atomgesetz des Bundes festgelegten Laufzeiten setzt die Staatsregierung auf den Rückbau der Kraftwerke. Hierfür wurde speziell ein Kompetenzzentrum Strahlenschutz in Kulmbach eingerichtet. Das Kompetenzzentrum bündelt Aufgaben rund um den Strahlenschutz, der beim Rückbau eine herausragende Bedeutung hat.

    Alle abgebauten Teile werden auf Radioaktivität gemessen

    Ein Schwerpunkt liegt in der Überwachung des Freigabeverfahrens: Alle abgebauten Anlagenteile werden dabei auf Radioaktivität gemessen und, wenn sie keine für Mensch und Umwelt relevante Strahlung aufweisen, den bewährten Stoffkreisläufen zugeführt. Anderenfalls werden sie sicher entsorgt.

    Der Genehmigungsbescheid wird öffentlich ausgelegt bei der Verwaltungsgemeinschaft Offingen, beim Landratsamt Günzburg und im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. (AZ)

    Lesen Sie dazu auch: Der lange Abschied vom Kernkraftwerk Gundremmingen

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