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Bibertal: Verwaltungsgericht: Bibertal hat zu hohe Wassergebühren kassiert

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Verwaltungsgericht: Bibertal hat zu hohe Wassergebühren kassiert

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    Mit zu hohen Wasser- und Abwassergebühren in Bibertal beschäftigte sich nun das Verwaltungsgericht in Augsburg.
    Mit zu hohen Wasser- und Abwassergebühren in Bibertal beschäftigte sich nun das Verwaltungsgericht in Augsburg. Foto: Andreas Brücken

    Die Bürger der Gemeinde Bibertal haben in den vergangenen Jahren zu hohe Wasser- und Abwassergebühren gezahlt. Jetzt muss eine Neukalkulation erfolgen. Das fordert das Augsburger Verwaltungsgericht in einem Vergleich. Ex-Gemeinderat Leonhard Deutschenbaur (Freie Wähler) hatte gegen die Gebührenbescheide Widerspruch eingelegt.

    Über die neue Abrechnung muss aber noch der Gemeinderat entscheiden, informierte Bibertals neuer Rathauschef Roman Gepperth. Die juristische Auseinandersetzung geht auf einen Gemeinderatsbeschluss im Dezember 2016 unter dem damaligen Bürgermeister Oliver Preußner zurück. Unter dem Titel „Bürger haben Gebührenerhöhung zu schlucken“, hatte die Günzburger Zeitung berichtet, dass Deutschenbaur als einziger gegen die neuen Wasser- und Kanalgebühren stimmte. Als früherer Alko-Finanzchef und Haushaltsexperte hielt er die Kalkulation für falsch. Seiner Rechnung nach haben die Bibertaler in den vergangenen Jahren mehr als 100.000 Euro zu viele Gebühren gezahlt.

    Verwaltungsgericht in Augsburg beschäftigt sich mit den Wassergebühren in Bibertal

    Das Landratsamt Günzburg und eine Wirtschaftsprüfergesellschaft hatten die Kalkulation laut Deutschenbaur dagegen als korrekt eingestuft. Das entspricht offensichtlich nicht den Tatsachen. In einer mündlichen Verhandlung hat das Verwaltungsgericht Augsburg eine Überdeckung der Einnahmen in den Jahren 2017 bis 2020 festgestellt, wie Sprecher Dr. Richard Wiedemann auf Nachfrage der GZ sagte.

    In dem Vergleich, dem der Kläger unwiderruflich zugestimmt habe, wird die Gemeinde zu einer Neukalkulation der Gebühren für die Jahre 2021 bis 2024 aufgefordert, um die Überdeckung zugunsten der Gebührenzahler zu korrigieren. Würde der Gemeinderat diesem Vergleich nicht zustimmen, würde das Gericht unter Vorsitz von Alex Glaser ein Urteil fällen.

    Gebühren in Bibertal waren für eine vierköpfige Familie pro Jahr etwa 14 Euro zu hoch

    Es handele sich um „ein sehr komplexes Thema“, räumte Roman Gepperth ein, in das er sich noch einarbeiten müsse. Bibertals neuer Bürgermeister war selbst bei der Verhandlung vertreten. Zum Ergebnis sagte er, dass es um eine beanstandete Größenordnung von etwa sieben Cent pro Kubikmeter gehe, was bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 200 Kubikmeter bei einer vierköpfigen Familie circa 14 Euro ausmacht. Die in der Gebührenkalkulation übersprungene Abschreibung für 2016 sei nach Ansicht des Gerichts nicht zulässig. „Eine Gemeinde hat mal weniger Einnahmen, mal mehr“, meinte Roman Gepperth, der Ausgleich erfolge dann im folgenden Jahr.

    „Ich wollte nicht die Gemeinde bloßstellen“, betont Leonhard Deutschenbaur. „Mir geht’s um die Sache.“ Er sei glücklich, dass es so gelaufen sei und bezeichnete den Vergleich vom Verwaltungsgericht als „Präzedenzfall“ für andere Gemeinden. Kommt es zum positiven Beschluss des Gemeinderates, bleiben die laufenden Gebühren unverändert, aber ab 2021 müssen die zu viel erhobenen Einnahmen den Bürgern gutgeschrieben werden, so Deutschenbaur, der in diesem Jahr aus Altersgründen nicht mehr für das Gremium kandidiert hatte.

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