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Bibertal: Der Weg ist frei für ein Kinderhaus in Bühl

Bibertal

Der Weg ist frei für ein Kinderhaus in Bühl

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    Auf dem Gelände des Schulsportplatzes der Grundschule Bühl plant die Gemeinde ein neues Kinderhaus. Nicht alle finden den Standort ideal, für den der Gemeinderat die dafür nötige Bebauungsplanänderung beschlossen hat.
    Auf dem Gelände des Schulsportplatzes der Grundschule Bühl plant die Gemeinde ein neues Kinderhaus. Nicht alle finden den Standort ideal, für den der Gemeinderat die dafür nötige Bebauungsplanänderung beschlossen hat. Foto: Sandra Kraus

    In der Gemeinde Bibertal sind Kindergarten- und Kinderkrippenplätze knapp. Deshalb plant die Gemeinde am südwestlichen Ortsrand von Bühl ein Kinderhaus zu bauen.

    Aktuell ist auf dem vorgesehenen Grundstück der Sportplatz der Grundschule Bühl. Bevor gebaut werden kann ist ein Bebauungsplan nötig, parallel dazu muss der Flächennutzungsplan geändert werden. Beide Verfahren konnten jetzt mit dem sogenannten Feststellungsbeschluss durch den Gemeinderat beendet werden. Im Verfahren waren fünf Stellungnahmen von Bürgern vorgebracht worden, die gegen das Kinderhaus am Silheimer Weg protestieren.

    Anlieger in Bühl sehen Gelände als nicht geeignet für ein Kinderhaus

    Anlieger befürchten Probleme durch das benachbarte Gehege für Damwild, den schlechten Ausbauzustand des Silheimer Wegs oder durch den benachbarten Pferdezuchtbetrieb mit Koppeln und Pferdeführanlage. Auch ein Baubetrieb ist in unmittelbarer Nähe. Insgesamt also eine Örtlichkeit, die in den Stellungnahmen der Bürger als nicht geeignet für ein Kinderhaus angesehen wird, zumal auch noch der Sportplatz der Grundschule aufgelöst werden muss.

    Die Abwägung der vielen einzelnen vorgebrachten Punkte erstreckt sich über mehrere DIN-A4-Seiten, sie konnten alle entkräftet werden. Am Ende fasste der vollzählig anwesende Gemeinderat den Satzungsbeschluss für den Kinderhausstandort am Silheimer Weg mit 15:2 Stimmen. Eine der beiden Gegenstimmen gab Gemeinderat Hubert Wolf ab. Seiner Meinung nach hätte es bessere Standorte gegeben.

    Sollten die Bürger gegen den in der Ratssitzung als Satzung beschlossenen Bebauungsplan vorgehen wollen, bleibt ihnen gemäß dem Verwaltungsrecht noch die Möglichkeit eines Normenkontrollverfahrens.

    Neue Wasserpreise in Bibertal ab 2021

    Schnell abgehandelt und positiv beschieden wurden der Bauantrag für ein Austragshaus in Großkissendorf und die Einbeziehungssatzung einer Flur in Echlishausen, sodass dort gebaut werden kann. Damit der Gemeinderat die Wasserpreise im Jahr 2021 mit Gültigkeit vom 1. Januar ändern kann, wurde ein dementsprechender Beschluss gefasst. In die neue Kalkulation sollen alle Daten von 2020 einfließen, sodass die neuen Preise erst im neuen Jahr kalkuliert und verabschiedet werden können.

    Am Ende dieses von der Pandemie geprägten Jahres bedankte sich Bürgermeister Roman Gepperth bei den stellvertretenden Bürgermeistern, den Fraktionsvorsitzenden und den Gemeinderäten für die geleistete Arbeit. 36 Stunden wurde im Jahr 2020 in Bibertal getagt, 196 Tagesordnungspunkte behandelt und 131 Beschlüsse gefasst, hatte Gepperth ausgerechnet.

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