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Baumkataster wird eingeführt

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Baumkataster wird eingeführt

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    Nach den gesetzlichen Vorschriften ist der Eigentümer eines Baumes verpflichtet, diesen regelmäßig auf seine Verkehrssicherheit zu prüfen. Kommt es etwa durch herabfallende Äste oder einen umstürzenden Baum der Gemeinde zu einem Schaden, haftet diese. In der Sitzung des Gundremminger Gemeinderats ging es um die Einführung eines Baumkatasters. Sämtliche Prüfungen der nach Art, Standort und Zustand erfassten Bäume werden mit EDV-Hilfe festgehalten. Das Kataster dient als Kontrollnachweis und Instrument zur Verkehrssicherungspflicht.

    Inzwischen geht die Rechtsprechung davon aus, dass Straßenbäume regelmäßig zweimal pro Jahr – einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand – gesichtet werden. Die Gemeinde will sich absichern, auch wenn das Problem im Rat zunächst auf nicht allzu großes Verständnis stieß. Doch kann die Gemeinde im Falle eines Schadens einen solchen Nachweis nicht erbringen, würde sie haften. Letztlich wurde mit drei Gegenstimmen der Einführung eines Baumkatasters zugestimmt. Aufgenommen werden sollen rund 500 Bäume, speziell entlang der öffentlichen Straßen, aber auch unter anderem beim Friedhof, beim Spielplatz, beim Sportzentrum und in der Eichbrunnensiedlung. Die Kontrolle soll je nach Machbarkeit durch den Bauhof sowie durch einen Gutachter erfolgen.

    Auch wurde für das Förderprogramm „Digitales Klassenzimmer“ ein Förderantrag gestellt. Der Zuschuss wird für 2018 rund 6000 Euro betragen. In den kommenden beiden Jahren wird die Förderung auch beantragt. Auch die Teilnahme am Förderprogramm „Glasfaseranschlüsse für öffentliche Schulen“ – dies betrifft die Grundschule – wurde vom Rat befürwortet. Der Fördersatz beträgt dabei 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. (wpet)

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