Dass sich der Günzburger BRK-Kreisverband nun dem Vergleichsvorschlag des Arbeitsgerichts angeschlossen hat, darf getrost als Zeichen der Vernunft gewertet werden. Damit ist die Auseinandersetzung zwischen dem Roten Kreuz und seinem früheren langjährigen Geschäftsführer zumindest juristisch befriedet.
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