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  3. Landkreis Günzburg: Betroffene im Landkreis Günzburg bekommen Gelder vom Freistaat

Landkreis Günzburg
04.06.2024

Betroffene im Landkreis Günzburg bekommen Gelder vom Freistaat

Nach dem Hochwasser hat in der Günzburger Unterstadt das große Aufräumen begonnen. Vor den Häusern stapeln sich Schuttberge. Mit Baggern wird Dreck weggefahren.
Foto: Heike Schreiber

Viele Menschen aus dem Kreis Günzburg sind von Schäden des Hochwassers betroffen. Das Kabinett hat heute schnelle Soforthilfen beschlossen. Die ersten Infos dazu.

Die Unwetter der letzten Tage haben in vielen Teilen Bayerns Hochwasser ausgelöst und beträchtliche Schäden verursacht. Auch den Landkreis Günzburg hat dies flächendeckend teils verheerend getroffen. Das Kabinett hat heute kurzfristig schnelle Soforthilfen beschlossen. „Viele Menschen sind vom Unwetter betroffen, die Schäden sind immens. Wir lassen niemanden alleine und unterstützen Geschädigte mit Soforthilfen. Gleichzeitig will ich mich bei allen Einsatzkräften bedanken, die Tag und Nacht gegen die Fluten gekämpft und die betroffenen Kommunen unterstützt haben“, sagt die Günzburger Landtagsabgeordnete Jenny Schack (CSU).

Das Sofortprogramm zur schnellen und unbürokratischen finanziellen Hilfe steht geschädigten Privathaushalten, Gewerbebetrieben, selbständig Tätigen sowie Land- und Forstwirten offen, teilt die Abgeordnete mit. Insgesamt stellt die Staatsregierung zur Linderung der akuten Notlage und zur Beseitigung der entstandenen Schäden einen Finanzrahmen von bis zu 100 Millionen Euro bereit. Die wichtigsten Eckpunkte sind:

  • Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ bis zu 5000 Euro je Haushalt (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 %)
  • Soforthilfe „Ölschäden an Wohngebäuden“ bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude; (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 %)
  • Notstandsbeihilfen aus dem „Härtefonds“: Zuschüsse an Privathaushalte, Gewerbebetriebe, selbstständig Tätige, Unternehmen der Land- und Fortwirtschaft sowie Vereine beim Vorliegen einer außergewöhnlichen Notlage
  • Soforthilfeprogramm für Unternehmen und Freiberufler: Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, Angehörige Freier Berufe und gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur mit jeweils höchstens 500 Arbeitnehmern
  • Soforthilfe für Schäden in der Landwirtschaft (einschließlich Gartenbau) sowie der Fischerei

Daneben sind im Falle einer durch das Hochwasser verursachten außergewöhnlichen Notlage weitere Notstandsbeihilfen möglich. Weiterhin stehen allen Betroffenen steuerliche Erleichterungen zur Verfügung.

Jenny Schack bedankt sich bei allen Helfern im Kreis Günzburg

„Ich danke allen ehren- und hauptamtlichen Helferinnen und Helfern, die in den vergangenen Tagen und auch jetzt noch Großartiges leisten. Wir werden auch bei den Aufräumarbeiten weiter fest zusammenstehen. Die schnelle finanzielle Hilfe von Seiten des Freistaats ist hierbei ein wichtiger Beitrag“, sagt Landtagsabgeordnete Schack. 

Die Antragstellung soll über den Landkreis und die jeweiligen Städte und Gemeinde abgewickelt werden. Nähere Informationen hierzu folgen im Laufe des Tages. (AZ)

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