Thannhausen Beim „chillen“ in einer Thannhauser Wohnung gab’s eine Portion Betäubungsmittel dazu: Aber die drei Abnehmer von Marihuana und Amphetamin waren noch Jugendliche. Das hatte juristische Folgen für den Drogenanbieter. Bis es so weit war, musste der 25-jährige Angeklagte aber erst von einer Polizeistreife zum Prozess gebracht werden: Er hatte keine Ladung bekommen.
Günzburg