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Wohnraumanpassung in der Pflege: Gibt es ab Januar 2025 mehr Geld?

Pflege

Wohnraumanpassung in der Pflege: Gibt es ab Januar 2025 mehr Geld?

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    Wenn ein Treppenlift die Pflege zu Hause ermöglicht, erleichtert oder die pflegebedürftige Person dadurch selbstständiger leben kann, kann es sein, dass die Pflegekasse einen Zuschuss zahlt.
    Wenn ein Treppenlift die Pflege zu Hause ermöglicht, erleichtert oder die pflegebedürftige Person dadurch selbstständiger leben kann, kann es sein, dass die Pflegekasse einen Zuschuss zahlt. Foto: Soeren Stache, picture alliance, dpa (Symbolbild)

    Ein Großteil der rund fünf Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland wird laut dem Statistischen Bundesamt von Angehörigen, mit oder ohne Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes, zu Hause in den eigenen vier Wänden gepflegt. Damit die Pflege zu Hause gelingt, kann es sein, dass die Wohnung oder das Haus baulich an die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person angepasst werden muss. Für eine solche Wohnraumanpassung können Pflegebedürftige laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) einen Zuschuss von der Pflegeversicherung bekommen. 

    Im Rahmen des neuen Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG), das 2023 beschlossen wurde, sollen zum 1. Januar 2025 zahlreiche Leistungen der Pflegeversicherung erhöht werden. Betrifft das auch den Zuschuss zur Wohnraumanpassung? 

    Zuschuss zur Wohnraumanpassung: Was ist das und wie hoch ist er 2024?

    Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 1 bis 5 können laut dem BMG von der Pflegekasse auf Antrag bis zu 4000 Euro als Zuschuss für Anpassungen des Wohnraums bekommen. Bezuschusst werden Maßnahmen, die die häusliche Pflege zu Hause ermöglichen, erheblich erleichtern oder der pflegebedürftigen Person ein möglichst selbstständiges Leben bieten beziehungsweise dieses wiederherstellen. Außerdem soll die Wohnraumanpassung die Pflegeperson entlasten und Überforderung verhindern. Als Beispiele für mögliche Maßnahmen nennt das BMG etwa Türverbreiterungen, fest installierte Rampen, einen Treppenlift oder auch den pflegegerechten Umbau des Badezimmers. 

    Wohnen mehrere Pflegebedürftige mit Anspruch auf den Zuschuss zusammen - zum Beispiel in einer Pflege-WG -, kann dieser bis zu viermal beantragt werden. Die Wohnraumanpassung würde also mit bis zu 16.000 Euro bezuschusst werden. Wohnen mehr als vier berechtigte Personen zusammen, wird der Betrag laut dem BMG anteilig aufgeteilt. 

    Wohnraumanpassung in der Pflege: Wie hoch ist der Zuschuss ab Januar 2025?

    Geht es um die Erhöhungen in der Pflege zum 1. Januar 2025 spricht das BMG lediglich davon, dass alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung erhöht werden. Bedeutet das aber auch eine Erhöhung für den Zuschuss zur Wohnraumanpassung? Ja, denn wie uns eine Sprecherin des Pflegeportals pflege.de erklärt, zählt auch der Zuschuss neben Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag und vollstationärer Pflege zu den Geld- und Sachleistungen, die um 4,5 Prozent steigen sollen. 

    Wie hoch ist der Zuschuss zur Wohnraumanpassung also ab 1. Januar 2025? Geht man von einer Erhöhung um 4,5 Prozent aus, dürfte die Leistung um 180 Euro steigen. Statt 4000 Euro würde Pflegebedürftigen dann ein Zuschuss in Höhe von bis zu 4180 Euro zustehen - und in einer Pflege-WG von bis zu 16.720 Euro. Gerechnet wird so: 

    • 4000 Euro (aktueller Leistungsbetrag) x 1,045 (Erhöhung) = 4180 Euro (Leistungsbetrag ab 2025)

    Offiziell ist diese Zahl allerdings noch nicht, sondern basiert auf unserer eigenen Rechnung, ausgehend von der geplanten Erhöhung und dem aktuellen Zuschuss. Wie eine Sprecherin des BMG uns auf Nachfrage erklärt hat, sollen die neuen Leistungsbeträge der Pflegeversicherung, die ab 1. Januar 2025 gelten, vom BMG im Bundesanzeiger bekannt gemacht werden.

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