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Wohngeld: Wie viel Vermögen darf man haben?

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Wohngeld: Wie viel Vermögen darf man haben?

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    Das Wohngeld wird ab einem bestimmten Vermögen in der Regel nicht mehr ausgezahlt.
    Das Wohngeld wird ab einem bestimmten Vermögen in der Regel nicht mehr ausgezahlt. Foto: Robert Michael, dpa (Symbolbild)

    Die Mieten in Deutschland schießen immer weiter nach oben, stellte eine Erhebung des Instituts der Deutschen Wirtschaft im Februar 2025 fest. Besonders für Menschen, die nicht viel verdienen, kann das zu Engpässen führen. Um diese Menschen zu unterstützen, gibt es das Wohngeld: Einen Zuschuss, der von Bund und Ländern getragen und sowohl an Mieterinnen und Mieter als auch Eigentümerinnen und Eigentümer ausgezahlt wird, schreibt das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Häufig beziehen Rentnerinnen und Rentner, Familien mit geringem Einkommen, Studierende oder Menschen in Pflegeheimen Wohngeld. Aber: Wie viel Vermögen darf man besitzen, um trotzdem noch Wohngeld zu beziehen?

    Übrigens: Wohngeld kann die Wohnkosten senken, aber es gibt klare Regeln, wer es erhält – und wer nicht. Um es überhaupt zu erhalten, muss man wissen, wie und wo man einen Wohngeld-Antrag stellt. Da besonders oft Rentnerinnen und Rentner Wohngeld beziehen, ergibt es für sie Sinn, sich mit den speziellen Wohngeld-Sätzen auszukennen und wovon sie abhängen.

    Wie viel Vermögen darf ich haben, wenn ich Wohngeld beziehe?

    Zuerst ist zu beachten, dass Wohngeld unabhängig vom Vermögen oder Einkommen nicht ausgezahlt wird, wenn man bereits andere Leistungen erhält, die das Wohnen mitfinanzieren. Dazu zählen zum Beispiel die Grundsicherung im Alter, das Bürgergeld oder andere Formen von Sozialhilfe, aber auch BAföG oder Ausbildungsgeld. Laut dem Sozialverband Deutschland gibt es aber auch eine Obergrenze, welches Vermögen vorhanden sein darf, um noch Wohngeld zu beziehen. Die Grenze liegt bei einem Vermögen von 60.000 Euro für das erste Haushaltsmitglied und 30.000 für jedes weitere.

    Übrigens: Mit der neuen Bundesregierung könnte es große Änderungen im sozialen Bereich geben. Es gibt Anhaltspunkte, wie sich das auch auf das Wohngeld auswirkt.

    Welches Vermögen muss ich beim Wohngeldantrag angeben?

    Außerdem wichtig: Man sollte sein Vermögen beim Wohngeldantrag lückenlos angeben. Das Wohngeldamt kann einen Abgleich der Daten veranlassen, wie die Deutsche Rentenversicherung schreibt. Am Ende kann Betrug festgestellt werden, wenn man sein Vermögen nicht korrekt angibt. Zum Vermögen zählt laut dem Bundesamt für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter anderem Folgendes:

    • Geld auf dem Sparbuch, Festgeld- oder Tagesgeldkonto
    • Immobilien, wenn nicht selbst genutzt
    • Aktienwerte, Geschäftsanteile

    Auch interessant: Wohngeld gilt als Sozialleistung und muss damit eigentlich nicht zurückgezahlt werden. Doch es gibt Ausnahmen. Anfang 2025 wurde das Wohngeld aufgrund der inflationären Entwicklung angehoben. Die Anpassung des Wohngeldes folgt auf eine längere Zeit ohne Erhöhung.

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