Die steigenden Energiekosten machen vielen Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland das Leben schwer. Aus diesem Grund plant die Bundesregierung neben anderen Entlastungen mit dem "Wohngeld-Plus-Gesetz" eine Wohngeldreform. Dieser stimmte der Bundesrat am Freitag zu – trotz Kritik am hohen Verwaltungsaufwand. Die Reform setzt sich aus drei Komponenten zusammen: Der Wohngeldkomponente, der Heizkostenkomponente und der Klimakomponente. Hier lesen Sie, wer Wohngeld bekommt, wie hoch das neue Wohngeld ist und wo man es beantragen kann.
Wer bekommt das Wohngeld-Plus 2023?
Das "Wohngeld-Plus" soll deutlich mehr Bürgern in Deutschland zustehen als das bisherige Wohngeld. Aktuell beziehen etwa 600.000 Menschen in Deutschland diese Hilfe. Im kommenden Jahr soll der Kreis der Berechtigten auf zwei Millionen erweitert werden.
Wohngeldberechtigt sind grundsätzlich Menschen mit einem kleinen Einkommen. Eine Einkommensschwelle gibt es nicht. Ob man aktuell berechtigt ist oder nicht, hängt von einer komplizierten Rechnung ab. Faktoren in der Rechnung sind Einkommen, Miete, Haushaltsgröße und Wohnort. Das Ministerium stellt online einen Rechner zur Verfügung, der zeigt, ob man Wohngeld bekommen könnte. Auch Eigentümer, die ihre Wohnung selbst nutzen, können den Zuschuss beantragen. Wer bereits Sozialleitungen wie die Grundsicherung oder Sozialhilfe erhält, ist nicht berechtigt. Bei diesen Personen sind Unterkunftskosten in diesen Leistungen schon berücksichtigt.
Ab kommenden Jahr soll der Kreis der Berechtigten erweitert werden. Rentner und Rentnerinnen sollen dann wohl dauerhaft Anspruch auf den Zuschuss haben. Aktuell ist noch unklar, wer ab 2023 wohngeldberechtigt sein wird. Die Details werden noch erarbeitet.
Wie hoch ist das Wohngeld 2023?
Der Wohngeldbetrag wird sich voraussichtlich um durchschnittlich etwa 190 Euro pro Monat erhöhen. Er steigt also von durchschnittlich etwa 180 Euro pro Monat (ohne Reform) auf etwa 370 Euro pro Monat.
Wann kommt das Wohngeld-Plus?
Das neue Wohngeld soll es ab dem 1. Januar 2023 geben. Doch es könnte Wochen oder Monate dauern, bis die Anträge für den Zuschuss bewilligt sind. Unter anderem die Bayerische Staatsregierung kritisiert, dass "Antragsbearbeitung und Auszahlung bei einer Verdreifachung der Empfängerhaushalte nicht mit dem bestehenden Personal zu stemmen ist". Auch neues Personal müsse erst gefunden und eingearbeitet werden. Zudem müssten die EDV-Programme erst an die Neuerungen angepasst werden.
Wo kann man Wohngeld beantragen?
Wer Anspruch auf Wohngeld hat, kann einen Antrag bei seiner kommunalen Wohngeldbehörde stellen. Auch online kann der Zuschuss beantragt werden.
Heizkostenzuschuss für Wohngeld-Berechtigte
Als kurzfristige Maßnahme gegen die hohen Energiekosten erhalten Wohngeldberechtigte einen zweiten Heizkostenzuschuss. Eine Person erhält 415 Euro, zwei Personen 540 Euro und für jede weitere Person sind zusätzliche 100 Euro vorgesehen. Der Zuschuss soll möglichst noch vor Jahresende von den Ländern ausgezahlt werden, so die Bundesregierung auf ihrer Webseite.
Klimakomponente bei Wohngeld-Plus
Erstmals wird beim Wohngeld eine Klimakomponente eingeführt, die Klimaschutzmaßnahmen im Bestand und Neubau auf das Wohngeld anrechnet. Dadurch sollen höhere Mieten durch energetische Sanierungen des Gebäudebestands und energieeffiziente Neubauten zum Erreichen der Klimaschutzziele abgefedert werden. Es soll ein Zuschlag auf die Miethöchstbeträge des Wohngeldes von 0,40 Euro je Quadratmeter geben.