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Wohngeld: Hunderttausende Rentner haben 2025 neu Anspruch darauf – ohne es zu wissen

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Wohngeld: Hunderttausende Rentner haben 2025 neu Anspruch darauf – ohne es zu wissen

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    Wer für seine Miete nicht mehr aufkommen kann, hat unter Umständen Anspruch auf Wohngeld. Doch viele Rentnerinnen und Rentner beantragen die Leistung nicht.
    Wer für seine Miete nicht mehr aufkommen kann, hat unter Umständen Anspruch auf Wohngeld. Doch viele Rentnerinnen und Rentner beantragen die Leistung nicht. Foto: Robert Michael, dpa (Archiv)

    Wenn das Geld nicht für die Miete reicht: Am 1. Januar 2025 wurde das Wohngeld erhöht. Hunderttausende Rentnerin und Rentner in Deutschland könnten davon profitieren. Doch viele wissen nicht, dass sie einen Anspruch auf die Leistung haben.

    Schon gewusst? An diesem Tag findet die Wohngeld-Auszahlung für den März 2025 statt.

    Erhöhung beim Wohngeld: Was ändert sich für Rentner 2025?

    Laut der offiziellen Website der Bundesregierung ist das Wohngeld ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten. Unterstützt werden damit Haushalte, deren Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze liegt. Vereinfacht gesagt bedeutet das: Wer zu viel Geld verdient, um Bürgergeld zu beantragen, aber Problem hat, die Miete zu zahlen, hat unter Umständen Anspruch auf Wohngeld.

    Alle zwei Jahre, erklärt die Bundesregierung weiter, wird das Wohngeld automatisch an die Preis- und Mietentwicklung angepasst. Die letzte Erhöhung war am 1. Januar 2025 fällig. Seitdem gibt es durchschnittlich 15 Prozent mehr Wohngeld. Das ist ein Plus von 30 Euro pro Monat.

    Der Bundesregierung zufolge profitieren davon rund zwei Millionen Haushalte in Deutschland. Vor allem:

    • Alleinerziehende
    • und Rentnerinnen und Rentner.

    Doch es gibt ein Problem: Wie die Verbraucherzentrale berichtet, gibt es Schätzungen, dass Hunderttausende Menschen in Deutschland längst Wohngeld erhalten könnten, es aber bisher nicht beantragt haben.

    Gut zu wissen: Einige Änderungen kommen 2025 auf Rentner zu.

    Wohngeld für Rentner: Wie hoch darf meine Rente sein, damit ich Wohngeld bekomme?

    Auf diese Frage gibt es keine pauschale Antwort. Wie die Verbraucherzentrale erklärt, ist die Wohngeld-Rechnung komplex. Es wird nicht nur das Haushaltseinkommen berücksichtigt, sondern auch die Höhe der Miete und das Preisniveau der Gemeinde. Auch deswegen gibt es in teuren Großstädten oft mehr Wohngeld als auf dem Land.

    Auf der Website des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen findet man jedoch einen Wohngeld-Rechner. Mit diesem Tool kann man seinen Anspruch auf Wohngeld schätzen lassen.

    Übrigens: Immer mehr Rentnerinnen und Rentner ziehen für den Ruhestand ins Ausland. Das sind die beliebten Länder unter deutschen Seniorinnen und Senioren.

    Wohngeld für Rentner: Darauf sollte man beim Antrag achten

    Wer Anspruch auf Wohngeld hat, sollte möglichst schnell einen Antrag bei der zuständigen Wohngeldstelle seiner Kommune stellen. Denn wie die Bundesregierung erklärt, wird die Leistung erst ab dem Monat bewilligt, ab dem man den Antrag stellt. Eine rückwirkende Beantragung von Wohngeld ist nur in wenigen Ausnahmefällen möglich.

    Die Verbraucherzentrale warnt außerdem vor der Website online-wohngeld.de. Nutzerinnen und Nutzer könnten hier den Eindruck bekommen, dass man online Wohngeld beantragen kann. Doch das ist nicht der Fall. Stattdessen erhält man anschließend eine Rechnung über 29,99 Euro. Der Antrag selbst wird nicht an die zuständige Stelle weitergeleitet.

    Deswegen gilt: Wenn man nicht auf Abzocke hereinfallen will, sollte man den Wohngeld-Antrag ausschließlich bei der zuständigen Wohngeldstelle seiner Gemeinde stellen.

    Schon gewusst? Die Doppelbesteuerung der Rente fällt weg.

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    1 Kommentar
    Werner Schwarz

    Natürlich kann man Woihngeld auch online beantragen, aber eben nur bei der jeweiligen Gemeinde

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