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Wohngeld für Studenten: Bekommen Sie die Leistung?

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Wohngeld für Studenten: Bekommen Sie die Leistung?

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    Das Wohngeld ist ein Mietzuschuss vom Staat für Menschen, die sehr wenig verdienen.
    Das Wohngeld ist ein Mietzuschuss vom Staat für Menschen, die sehr wenig verdienen. Foto: Bodo Marks, dpa (Archivbild)

    Wohngeld unterstützt Haushalte und damit Menschen mit kleinem Einkommen. Es wird monatlich ausgezahlt. Laut dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) bezuschusst der Staat so die Miete oder Wohnkosten – auch in selbst genutztem Eigentum. Doch können auch Studentinnen und Studenten von der Leistung profitieren?

    Übrigens: Obwohl auch viele Rentnerinnen und Rentner Anspruch auf Wohngeld haben, beantragen es viele von ihnen nicht. Experten raten dazu, dass das Einkommen in einem bestimmten Verhältnis zu der Miete stehen sollte.

    Wohngeld und Bafög: Wie bekommen Studenten Wohngeld?

    Wohngeld beantragen lohnt sich laut dem Deutschen Studierendenwerk (DSW) nur für Studentinnen und Studenten, die dem Anspruch nach nicht BAföG-berechtigt sind. Das ergibt sich aus dem § 20 Absatz 2 Wohngeldgesetz. Wer allerdings BAföG-berechtigt ist, aber nur deshalb kein BAföG erhält, weil das Einkommen von Eltern und Ehegatten beziehungsweise des Lebenspartners oder das eigene Einkommen beziehungsweise Vermögen zu hoch ist, ist vom Wohngeld ausgeschlossen. Hier greift dann die Unterhaltspflicht der Eltern und Ehegatten beziehungsweise des Lebenspartners ein.

    Der Wohngeld Plus-Rechner kann laut BMWSB schnell Auskunft darüber geben, ob und wie hoch der Anspruch auf Wohngeld im Jahr 2025 ausfällt.

    Prinzipiell hängt das Wohngeld von einigen verschiedenen Faktoren ab. Zudem wird das Wohngeld individuell ausgezahlt, unterscheidet sich also von Haushalt zu Haushalt. Dies sind einige Faktoren, die die Höhe des Wohngelds beeinflussen:

    • Anzahl der Personen, die in der Wohnung leben
    • Monatliches Einkommen dieser Personen
    • Höhe der Miete

    Als Student muss man trotz der vermeintlich eigenen Gewissheit, kein BAföG erhalten zu können, trotzdem zunächst BAföG beantragen, um Wohngeld beantragen zu können. Denn nur das BAföG-Amt am Studienort kann feststellen, ob dem Grunde nach kein Anspruch auf BAföG-Förderung besteht. Der abgelehnte BAföG-Bescheid gilt dann als Nachweis gegenüber der Wohngeldstelle. Laut DSW können folgende Personen, die studieren, einen Antrag stellen:

    • ihre Ausbildung keine förderungsfähige Ausbildung nach dem BAföG ist (§ 2 BAföG).
    • sie Leistungen von Begabtenförderungswerken erhalten (§ 2 Absatz 6 Nr. 2 BAföG).
    • für die Förderung eines Zweit-, Ergänzungs- oder Aufbaustudiums die Voraussetzungen nicht erfüllt sind (§ 7 Absatz 2 BAföG).
    • sie ohne wichtigen oder unabweisbaren Grund die Ausbildung abbrechen oder die Fachrichtung wechseln (§ 7 Absatz 3 BAföG).
    • sie Ausländer/innen sind und nicht die Voraussetzungen des § 8 BAföG erfüllen.
    • sie die Altersgrenze nach § 10 Absatz 3 BAföG überschritten haben.
    • die BAföG-Förderungshöchstdauer überschritten ist (§ 15 Absatz 2 BAföG) und die Voraussetzungen einer Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus (§ 15 Absatz 3 BAföG) oder für eine Hilfe zum Studienabschluss (§ 15 Absatz 3a BAföG) nicht erfüllt sind.
    • sie keinen Leistungsnachweis nach § 48 BAföG vorgelegt haben.
    • BAföG ausschließlich als Darlehen gezahlt wird.

    Das Deutsche Studierendenwerk empfiehlt darüber hinaus, bei Unklarheit, eine Beratungsstelle zu besuchen. Es ist also möglich, als studierende Person Wohngeld zu erhalten – jedoch müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

    Übrigens: Viele Kommunen sind mit der Flut an Wohngeldanträgen überfordert, wodurch es zu langen Wartezeiten kommt.

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