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Wohngeld beantragen: Welche Unterlagen braucht man?

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Wohngeld beantragen: Welche Unterlagen braucht man?

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    Damit man Wohngeld erhält, reicht es nicht einfach, den Antrag auszufüllen. Auch an zahlreiche Unterlagen müssen Antragssteller denken.
    Damit man Wohngeld erhält, reicht es nicht einfach, den Antrag auszufüllen. Auch an zahlreiche Unterlagen müssen Antragssteller denken. Foto: Janet Worg, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Steigende Mieten, hohe Energiekosten und ein knappes Budget? Wer seine Wohnkosten kaum noch stemmen kann, sollte prüfen, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht. Das Wohngeld ist eine staatliche Unterstützung – nicht nur für Mieter, sondern auch für Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen. Doch um den Zuschuss zu bekommen, müssen dem Antrag verschiedene Unterlagen beigefügt werden. Welche das sind, wo Sie den Wohngeld-Antrag stellen können und worauf Sie achten sollten.

    Kurz erklärt: Was ist Wohngeld überhaupt?

    Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete – Mietzuschuss – oder zur Belastung bei Eigentum (Lastenzuschuss). Es soll Menschen mit geringem Einkommen helfen, angemessenen Wohnraum finanzieren zu können. So ist es im Wohngeldgesetz geregelt.

    Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

    Wohngeld können Sie beantragen, wenn Sie Mieter oder Eigentümer eines selbst bewohnten Hauses oder einer Wohnung sind. Voraussetzung für Wohngeld ist, dass Ihr Einkommen nicht ausreicht, um die Wohnkosten zu tragen. Auch Pflegeheimbewohner können anspruchsberechtigt sein, wie die Verbraucherzentrale in einem Beitrag erläutert.

    Wohngeld: Wo muss man es beantragen?

    Der Antrag für Wohngeld muss der Verbraucherzentrale zufolge immer bei der örtlichen Wohngeldstelle gestellt werden – meist beim Wohnungsamt der Stadt oder Gemeinde. Viele Bundesländer bieten inzwischen auch Online-Anträge an, allerdings ist die persönliche Abgabe oft schneller, da fehlende Unterlagen direkt nachgefordert werden können.

    Wohngeld wird übrigens frühestens ab dem Monat bewilligt, in dem der Antrag gestellt wurde – rückwirkend wird es nicht ausgezahlt.

    Welche Unterlagen braucht man für einen Wohngeldantrag?

    Wie die Verbraucherzentrale und das Portal verwaltung.bund.de schreiben, müssen Sie in der Regel folgende Unterlagen einreichen:

    • Ausgefüllter Antrag auf Miet- oder Lastenzuschuss
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Meldebestätigung
    • Nachweise zur Miete oder Belastung (Mietvertrag, Mietbescheinigung oder Mietquittung, aktuelle Betriebskostenabrechnung und bei Eigentum Nachweise über bestehende Darlehen oder den Grundsteuerbescheid)
    • Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder (Lohn- und Gehaltsabrechnungen der letzten Monate, Rentenbescheid, Steuerbescheide, Nachweise über Kapitalerträge, Bescheide über Sozialleistungen, Unterhaltsnachweise)
    • Nachweise über besondere Lebensumstände (Schwerbehinderten-Ausweis, Bescheide über Pflegegrade, Kosten des Pflegeheims)

    Werden beim Wohngeldantrag auch Kontoauszüge verlangt?

    Ja, die Wohngeldstelle kann die Vorlage von Kontoauszügen verlangen, um das Vermögen der Antragssteller zu bestimmen. Sie dürfen dabei bestimmte sensible Daten wie politische oder religiöse Zugehörigkeit schwärzen – aber nicht Beträge, Verwendungszweck oder Zahlungsempfänger, wie die Verbraucherzentrale verdeutlicht.

    Einkommensgrenzen und Sozialleistungen beim Wohngeld

    Tatsächlich gibt es beim Wohngeld keine feste Einkommensgrenze. Entscheidend ist, wie viele Personen in einem Haushalt leben, wie hoch die Wohnkosten sind und welches Mietniveau in Ihrer Region gilt. Beim Bundesbauministerium finden Sie einen Wohngeldrechner zur groben Orientierung.

    Wenn Sie bereits Leistungen wie Bürgergeld, Grundsicherung im Alter oder BAföG erhalten, haben Sie in der Regel keinen Anspruch auf zusätzliches Wohngeld, da dort die Wohnkosten bereits berücksichtigt werden.

    Übrigens: Wohngeld wird nur für einen bestimmten Zeitraum bewilligt und muss dann verlängert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sogar eine Rückzahlung des Wohngelds gefordert werden. Das ist hauptsächlich der Fall, wenn beim Antrag falsche Angaben gemacht wurden.

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