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Wohngeld als Azubi: Haben Sie einen Anspruch?

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Wohngeld als Azubi: Haben Sie einen Anspruch?

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    Wohngeld wird an Menschen mit geringem Einkommen gezahlt. Doch viele Azubis gehen leer aus. Das hat einen bestimmten Grund.
    Wohngeld wird an Menschen mit geringem Einkommen gezahlt. Doch viele Azubis gehen leer aus. Das hat einen bestimmten Grund. Foto: Robert Michael, dpa (Symbolbild)

    Das Wohngeld ist eine staatliche Leistung, die dabei helfen soll, Menschen mit geringem Einkommen zu unterstützen. Azubis beziehungsweise Personen, die sich in einer Ausbildung befinden, erhalten in den Lehr- und Ausbildungsjahren tendenziell wenig Lohn. Laut dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) bezuschusst der Staat die Miete oder Wohnkosten in selbst genutztem Eigentum von Menschen mit geringem Einkommen – doch können auch Azubis Wohngeld erhalten?

    Übrigens: Auch Rentnerinnen und Rentner haben einen Anspruch auf Wohngeld, wenn das Geld knapp ist – und hunderttausende haben noch keinen Antrag darauf gestellt, obwohl sie berechtigt sind. Doch dafür müssen Interessierte erstmal einen Antrag stellen. Doch im Internet gibt es auch einige Seiten, die Abzocke betreiben – vor einer sollte man sich unbedingt schützen.

    Azubis und Wohngeld: Können Azubis Wohngeld beantragen?

    Grundsätzlich sind Auszubildende, die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder BAföG erhalten, vom Anspruch auf Wohngeld ausgeschlossen. Laut § 20 des Wohngeldgesetzes (WoGG) besteht in diesen Fällen eine sogenannte vorrangige Förderung, genauer gesagt gilt der vorrangige Anspruch. Dies bedeutet: Wer dem Grunde nach einen Anspruch auf BAB oder BAföG hat – unabhängig davon, ob tatsächlich Zahlungen erfolgen – ist nicht wohngeldberechtigt.

    Eine Ausnahme gilt allerdings für Auszubildende, die keinen Anspruch auf BAB oder BAföG haben, etwa weil sie eine schulische Ausbildung absolvieren. In diesem Fall kann Wohngeld beantragt werden. Voraussetzung ist, dass die Auszubildenden die Mietkosten für den eigenen Wohnraum tragen und die Einkommensgrenzen des Wohngeldgesetzes einhalten. Diese Einkommensgrenzen hängen unter anderem von der Anzahl der Haushaltsmitglieder und den regionalen Mietstufen ab. Da das Wohngeld individuell ausgezahlt wird, stellt das BMWSB auf seiner Webseite einen Rechner zur Verfügung.

    Auch wenn man schon Wohngeld erhält und dann eine Ausbildung anfängt, kann man unter gewissen Umständen bis zum Ende des bewilligten Wohngeld-Zeitraums das Wohngeld ausgezahlt bekommen, wie § 20 WoGG beschreibt: „Ist Wohngeld für einen Zeitraum bewilligt, in den der Beginn der Ausbildung fällt, ist das Wohngeld bis zum Ablauf des Bewilligungszeitraums in gleicher Höhe weiterzuleisten.“ Trotzdem entbindet das nicht von der Mitteilungspflicht gegenüber der Behörde. Es gibt also einige Ausnahmen, aber in der Regel erhalten Azubis kein Wohngeld.

    Übrigens: Auch Studentinnen und Studenten sind dem Anspruch nach in der Regel nicht wohngeldberechtigt. Doch es gibt auch hier Ausnahmen. Weil das Wohngeld eine Sozialleistung ist, muss es normalerweise nicht zurückgezahlt werden – doch auch hier gibt es Ausnahmen.

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