Freiheit in den eigenen vier Wänden, nie wieder Miete zahlen und etwas für die Altersvorsorge tun. Das sind seit Generationen Gründe für ein Eigenheim gewesen. Etwas scheint sich aber zu ändern. Immer häufig fehlen Immobilieneigentümern in Rente die Erben, die die Immobilie übernehmen möchten oder können. Verständlicherweise möchten die meisten selbst entscheiden, wann und ob sie ihre Wohnung aufgeben oder vermieten und ins Altenheim ziehen.
Dies soll mit der Immobilienverrentung möglich sein. Man verkauft dabei seine Immobilie oder nur einen Teil davon, bleibt aber weiter dort wohnen.
Teils enttäuschender Erlös bei Vollverrentung mit Nießbrauch
Eine Form ist die Vollverrentung mit Nießbrauch. Die gesamte Immobilie wird gegen Einmalzahlung verkauft und der Verkäufer erhält ein lebenslanges Nutzungsrecht. Klingt gut, kann aber enttäuschend sein. So wird oft überschätzt, was man für seine Immobilie in Form der Einmalzahlung bekommen kann. Hat die Immobilien beispielsweise einen Marktwert von 600.000 Euro, zahlt ein gewerblicher Ankäufer kaum mehr als 330.000 Euro. Der Rest entfällt auf die Kosten des Nießbrauchrechts, also dafür, dass man dort lebenslang Wohnen kann sowie mögliche Provisionen.
Teilverkauf: Wer trägt die laufenden Kosten?
Eine weitere Form ist die Verrentung durch Teilverkauf. Auch hier bleibt man wohnen, verkauft aber nur einen Teil, sagen wir 25 Prozent der Immobilie. Für unser Immobilienbeispiel würden dann 150.000 Euro ausgezahlt. Dafür, dass man den verkauften Teil weiter nutzen darf, entrichtet der Verkäufer ein monatliches Nutzungsentgelt von 375 Euro. Im Vergleich zu den Mietrenditen deutscher Städte, ist dies nicht einmal überhöht.
Wäre da nicht das Thema der laufenden Kosten. In beiden Konstellationen kommen die Verkäufer weiterhin für den Erhalt und Unterhalt der Immobile auf. Das heißt, dieser muss auch weiterhin Betriebskosten sowie die Kosten für notwendige Reparaturen und Sanierungen tragen. Nicht besonders fair, wenn man bedenkt, dass diese Ausgaben dem Werterhalt der Immobilie dienen.
Alternative: Verkauf und Zurückmieten
Als Vorteil der Immobilienverrentung wird gerne genannt, dass man jederzeit seine Wohnung vermieten kann. Ein zweifelhafter Vorteil. Wenn man bisher seine Wohnung noch nicht vermietet, will man dann wirklich noch im Rentenalter zum Vermieter werden und sich diesen Stress antun?
Wem die Immobilien-Verrentung zu kompliziert ist, kann alternativ seine Immobilie auch gleich ganz verkaufen und mit einem lebenslangen Wohnrecht gesichert zurückmieten. Auch hier ist nicht alles perfekt, aber die Rollen von Mieter und Vermieter sind klar und man hat weniger mögliche Stolperfallen vor sich.
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