Das Wohngeld wurde in Deutschland schon 1965 unter dem CDU-Kanzler Ludwig Erhard eingeführt, der heute als der Mitbegründer der sozialen Marktwirtschaft gilt. Damals wäre wohl utopisch gewesen, was heute Realität ist: Inzwischen sind die Mieten in Deutschland so hoch, dass laut Statistischem Bundesamt armutsgefährdete Menschen über 44 Prozent ihres Einkommens nur für die Miete aufwenden müssen. Das Wohngeld hat inzwischen einige Anpassungen und Reformen durchlaufen und soll Betroffene wie beispielsweise Rentnerinnen und Rentner sowie Alleinerziehende entlasten. Wer Wohngeld beziehen kann und wie viel man bekommt, erfahren Sie hier.
Auch interessant: Wohnen und Mieten ist eines der wichtigsten politischen Themen dieser Zeit. Die Parteien stellen in ihren Wahlprogrammen zur Bundestagswahl ihre unterschiedlichen Ansätze zur Verbesserung der Wohnverhältnisse vor. Und: Wer auf Wohngeld angewiesen ist, hat in der Regel kein Geld, das er aus dem Fenster werfen kann. Deshalb warnt die Verbraucherzentrale beim Wohngeld-Antrag vor einer Online-Abzocke.
Wem steht das Wohngeld zu?
Laut dem Familienratgeber der Aktion Mensch erfüllen seit 2023 etwa zwei Millionen Haushalte in Deutschland die Kriterien, um Wohngeld zu erhalten. Viele davon nehmen die Leistung aber noch nicht in Anspruch. Nicht nur Mieterinnen und Mieter können Wohngeld-berechtigt sein. Auch Eigentümerinnen und Eigentümer kommen unter bestimmten Bedingungen infrage und bekommen den Antrag bewilligt. Die Menschen, die am häufigsten Wohngeld beziehen, sind beispielsweise Menschen mit einer geringen Rente, Alleinerziehende oder Menschen, die für den Mindestlohn arbeiten und so trotz Arbeit ihre Kosten schwer stemmen können, schreibt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).
Übrigens: Haushalte mit niedrigen Einkommen sollen vom Wohngeld auch 2025 profitieren. Die Auszahlung findet monatlich statt. Für die Berechtigten ist es wichtig, zu wissen, wann genau die Wohngeld-Auszahlung stattfindet.
Wie viel Wohngeld kann man erhalten?
Im Jahr 2023 gab es eine große Wohngeldgeform, die laut BMWSB vor allem wegen steigender Energiekosten umgesetzt wurde. Das „Wohngeld plus“ führte dazu, dass mehr Menschen Wohngeld erhalten können und dieses auch höher ausfällt. Zu 2025 ist das Wohngeld wieder inflationsbedingt angehoben worden. Und zwar um 15 Prozent, das entspricht durchschnittlich 30 Euro. Der Deutsche Mieterbund kritisiert diese Erhöhung in einer Stellungnahme. Laut dem Verein wäre eine Erhöhung um mindestens 55 Euro dem Inflationsgrad angemessen.
Die Höhe des Wohngeldes hängt von mehreren Faktoren ab: der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe des Brutto-Haushaltseinkommens und der Höhe der Miete, beziehungsweise der finanziellen Belastung der antragstellenden Eigentümerinnen und Eigentümer. Wie hoch das Wohngeld wäre, das man erhalten könnte, kann man mit dem Wohngeld-Rechner der Bundesregierung herausfinden. Laut Beispielrechnungen des BMWSB würde eine Rentnerin mit einem Einkommen von 820 Euro und einer Miethöhe von 385 Euro am Ende 263 Euro Wohngeld erhalten. Ein Ehepaar mit einem Kind, von dem eine Person Arbeitnehmerin ist und eine arbeitslos, mit einem Haushaltseinkommen von 1438 Euro und einer Miete von 500 Euro erhält 335 Euro Wohngeld.
Übrigens: In Augsburg liegt die Bewilligungsquote der Wohngeldanträge bei 60 Prozent. Die Kommunen sind mit den Anträgen teilweise überlastet und die Wartezeit bis zur Bewilligung ist kritisch lang.
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