Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Geld & Leben
  3. Bürgergeld: Wie hoch ist das Bürgergeld in Deutschland? So viel Geld steht Ihnen zu

Bürgergeld
11.06.2024

Wie hoch ist das Bürgergeld in Deutschland? So viel Geld steht Ihnen zu

Mehr Geld im Portemonnaie: Das Bürgergeld kam als Nachfolger von Hartz IV auf die Welt.
Foto: Monika Skolimowska, dpa-Zentralbild/dpa

Mit dem Bürgergeld will die Bundesregierung Bürgern mit besonders knappem Budget intensiver unter die Arme greifen. Doch mit wie viel Geld können Bezugsberechtigte rechnen?

Das Bürgergeld war eines der Prestige-Projekte der Ampel-Regierung. Es soll Bürgern mit kleinem Geld, gerade den scheinbar Abgehängten, neue Perspektiven eröffnen. Seit dem 1. Januar 2023 ersetzt das Bürgergeld das sogenannte Arbeitslosengeld II, im Volksmund als Hartz IV bekannt.

Bürgergeld: Was gehört alles dazu?

Das Bürgergeld beinhaltet einen Regelbedarf, der den Lebensunterhalt sichern soll. Dieser umfasst laut Arbeitsministerium "Bedarfe für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenen Anteile sowie Bedarfe zur Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft".

Daneben sollen auch "die angemessenen Bedarfe für Unterkunft und Heizung, soweit diese Bedarfe nicht durch Einkommen oder Vermögen unter Beachtung von Absetzbeträgen und Schonvermögen gedeckt sind", Berücksichtigung finden. Es können noch Mehrbedarfe "für besondere Lebenslagen wie Alleinerziehung, Schwangerschaft oder bei aus medizinischen Gründen erforderlicher kostenaufwändiger Ernährung" hinzukommen.

Bürgergeld: Wie hoch ist der Regelbedarf?

Der Regelbedarf bemisst sich nach den Lebensumständen des Beziehers. Geregelt wird dieser im Sozialgesetz (SGB) Zweites Buch §20 Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts.

  • Regelbedarfsstufe 1: 563 Euro für Alleinstehende/Alleinerziehende und für Volljährige mit minderjährigen Partnern
  • Regelbedarfsstufe 2: 506 Euro für volljährige Partner (Summe je Partner)
  • Regelbedarfsstufe 3: 451 Euro für Volljährige ohne Haushalt, die nicht Partner sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und für Personen zwischen 15 und 24 Jahren, die ohne Zusicherung des Jobcenters umziehen
  • Regelbedarfsstufe 4: 471 Euro für Kinder ab Vollendung des 14. Lebensjahres, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und für Minderjährige mit volljährigen Partnern
  • Regelbedarfsstufe 5: 390 Euro für Kinder ab Vollendung des 6. Lebensjahres, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • Regelbedarfsstufe 6: 357 Euro für Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

Übrigens: Damit ein Mensch Anspruch auf Bürgergeld hat, muss er einige Voraussetzungen erfüllen.

Bürgergeld: Wie setzt sich der Regelbedarf zusammen?

Hierüber informiert Bürgergeld – Verein für soziales Leben. Auf den Regelsatz von 563 Euro bezogen sind dies die einzelnen Parameter (Rundungsdifferenzen möglich):

  • 195,35 Euro (34,7 Prozent) für Nahrung, Getränke, Tabakwaren
  • 54,92 Euro (9,76 Prozent) für Freizeit, Unterhaltung und Kultur
  • 50,49 Euro (8,97 Prozent) für Verkehr
  • 50,33 Euro (8,94 Prozent) für Post und Telekommunikation
  • 47,71 Euro (8,84 Prozent) für Wohnungsmieten, Energie und Wohnungsinstandhaltung
  • 46,71 Euro (8,3 Prozent) für Bekleidung, Schuhe
  • 44,93 Euro (7,98 Prozent) für andere Waren und Dienstleistungen
  • 34,28 Euro (6,09 Prozent) für Innenausstattung, Haushaltsgeräte und Haushaltsgegenstände, laufende Haushaltsführung
  • 21,48 Euro (3,82 Prozent) für Gesundheitspflege
  • 14,70 Euro (2,61 Prozent) für Beherbergungswesen- und Gaststättendienstleistungen
  • 2,03 Euro (0,36 Prozent) für Bildungswesen

Bürgergeld: Wie fallen die Mehrbedarfe aus?

Das Arbeitsministerium nennt in diesem Zusammenhang einige Fälle. Hier wird nur auf die mit konkreten Zahlen eingegangen:

  • Erwerbsfähige Bürgergeldberechtigte mit Behinderungen: Anspruch auf Mehrbedarf von 35 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs, wenn Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder Eingliederungshilfe im Sinne des Neunten Buches SGB tatsächlich gewährt werden
  • Voll erwerbsgeminderte Bürgergeld-Empfänger: ab Vollendung des 15. Lebensjahres Anspruch auf Mehrbedarf von 17 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs, wenn sie einen Schwerbehindertenausweis mit Markenzeichen G innehaben
  • Schwangere: ab 23. Schwangerschaftswoche bis zum Ende des Monats der Entbindung Anspruch auf Mehrbedarf von 17 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs
  • Alleinerziehende: Mehrbedarf abhängig von Alter und Anzahl der Kinder

Hierzu folgen diese Beispiele:

  • 1 Kind unter 7 Jahren: Anspruch auf Mehrbedarf von 36 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs
  • 1 Kind über 7 Jahren: Anspruch auf Mehrbedarf von 12 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs
  • 2 oder 3 Kinder unter 16 Jahren: Anspruch auf Mehrbedarf von 36 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs
  • 2 Kinder über 16 Jahren: Anspruch auf Mehrbedarf von 24 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs
  • 4 Kinder: Anspruch auf Mehrbedarf von 48 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs
  • Ab 5 Kindern: Anspruch auf Mehrbedarf von 60 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs

Übrigens: Das Bürgergeld muss beantragt werden. Das geht mittlerweile auch online. Möglich ist auch, das Bürgergeld nur für einen Monat zu beantragen.