Silvester steht vor der Tür und einige Feuerwerkfans stehen schon in den Startlöchern für den Verkaufsstart von Raketen und Böllern am Donnerstag (28. Dezember). Wer selbst böllern möchte, sollte einige Dinge zum Umgang mit Sprengkörpern beachten.
Welche Kennnummer müssen Böller in Deutschland haben?
Beim Kauf von Feuerwerk sollten Verbraucherinnen und Verbraucher darauf achten, dass dieses geprüft ist. Laut der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) sind dabei die Registriernummer und die CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle entscheidend. Geprüftes Feuerwerk muss beide Kennzeichen aufweisen. Die ersten vier Ziffern der Registriernummer geben Auskunft darüber, welche benannte Stelle in Europa den Feuerwerksartikel baumustergeprüft hat. Der Umgang mit nicht geprüften und CE-gekennzeichneten Gegenständen stellt einen Straftatbestand dar. Zudem sollte man beim Kauf darauf achten, dass eine deutsche Gebrauchsanweisung enthalten ist.
Ist der Böller-Kauf im Ausland erlaubt?
Böller dürfen grundsätzlich auch außerhalb von Deutschland gekauft werden, sofern sie von sogenannten "Benannten Stellen" der EU auf Übereinstimmung mit den Bestimmungen der geltenden EU-Richtlinie zur Pyrotechnik hin geprüft wurden. Ist das der Fall, hat der Sprengkörper eine vierstellige Registriernummer und ein CE-Zeichen.
Es gibt jedoch im deutschen Sprengstoffgesetz Einschränkungen und zusätzliche Regelungen, die nur für die Bundesrepublik gelten. Für registrierte Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (unter anderem Raketen, Batterien und Knallkörper) gilt beispielsweise, dass sie nur von Personen über 18 Jahren nach Deutschland eingeführt und verwendet werden dürfen, auch wenn diese Feuerwerkskörper im europäischen Ausland teilweise schon mit 16 Jahren gekauft werden dürfen. Zudem dürfen bestimmte Böller nur von Erlaubnisinhabern oder Befähigungsscheininhabern verwendet werden.
In Deutschland gelten zudem Bestimmungen für den Transport, die Verwendung und die Lagerung. Die BAM empfiehlt deshalb, Feuerwerk für die Verwendung in Deutschland auch nur in Deutschland und nicht im europäischen Ausland zu kaufen.
Wie viele Böller sind pro Person erlaubt?
Privatpersonen dürfen nur eine bestimmte Menge an Böllern und Raketen der Kategorien F1 und F2 lagern. Die Grenze liegt in bewohnten Räumen bei einem Kilo an Nettoexplosivstoffmasse. In einem unbewohnten Raum sind zehn Kilo erlaubt.
Die Nettoexplosivstoffmasse ist auf der Verpackung angegeben. Es handelt sich dabei nicht um das Gesamtgewicht des Sprengkörpers. So kann beispielsweise eine Feuerwerksbatterie ein Gesamtgewicht von einem Kilo haben, während die Nettoexplosivstoffmasse darin 350 Gramm beträgt.
Warum sind illegale Böller gefährlich?
Illegale Böller können zu erheblichen Verletzungen führen. Die Sprengkörper enthalten laut der BAM oft nicht nur Schwarzpulver, sondern sind mit einem viel stärker reagierenden Blitzknallsatz gefüllt oder enthalten eine deutlich größere Nettoexplosionsmasse. Außerdem ist nicht sicher, dass nach dem Anzünden genug Zeit bleibt, den benötigten Sicherheitsabstand zum Böller einzunehmen. Explodiert ein Sprengkörper beispielsweise in der Hand, kann das schwere Verbrennungen sowie den Verlust der Finger und Gehörschäden zur Folge haben.
Können Böller vom vergangenen Jahr noch benutzt werden?
Sollten in den vergangenen Jahren Böller übrig geblieben sein, sollte man diese besser entsorgen. Denn die Sprengkörper könnten feucht geworden sein und dadurch ihre Funktion verloren haben oder langsamer reagieren. Auch übermäßig trocken aufbewahrtes Feuerwerk kann seine Funktion verändern und schneller oder auch langsamer reagieren.