Wer zur Miete wohnt ist mindestens bei der Suche nach Wohnung oder Haus schon einmal über die Begriffe Kalt- und Warmmiete, Betriebskosten und Nebenkosten gestolpert. Doch wie hängen diese Begriffe eigentlich zusammen, welche Kosten dürfen auf Mieterinnen und Mieter umgelegt werden und sind Nebenkosten nicht einfach nur die Heizkosten?
Kaltmiete und Warmmiete: Was ist der Unterschied?
Bei den Kosten der Miete wird zwischen Kaltmiete und Warmmiete unterschieden. Dabei liegt die Kaltmiete preislich unter der Warmmiete. Laut den Volksbanken Raiffeisenbanken überweisen Mieterinnen und Mieter in der Regel den höheren Betrag monatlich an ihren Vermieter - also die Warmmiete, auch Bruttomiete genannt. Diese setzt sich aus der Kaltmiete und den Nebenkosten, die auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden dürfen, zusammen.
Miete: Was sind Nebenkosten?
Mit den Nebenkosten verbinden viele Menschen einfach nur die Heizkosten. Ganz so einfach ist es aber nicht. Dem Mieterschutz-Club Mieter Engel zufolge sind Nebenkosten nämlich alle Kosten, die der Vermieterin oder dem Vermieter einer Immobilie durch deren Besitz, die Instandhaltung und die Verwaltung entstehen. Dazu zählen also auch Kosten für Versicherung, Steuern, Reparaturen, den Hausmeister, die Wartung der Heizung und mehr.
Nicht alle Nebenkosten dürfen aber auf Mieterinnen und Mieter umgelegt werden. Laut Paragraf 556 BGB kann nur die Übernahme laufender Kosten - gemeint sind Kosten, die regelmäßig bzw. im laufenden Betrieb entstehen - verlangt werden. Diese umlagefähigen Nebenkosten werden laut mieterengel.de Betriebskosten genannt. Und auch wenn meist von der Nebenkostenabrechnung gesprochen wird, heißt die jährliche Abrechnung eigentlich Betriebskostenabrechnung.
Nebenkosten: Welche Betriebskosten werden auf Mieter umgelegt?
Die Betriebskosten sind der Teil der Nebenkosten, der auf Mieterinnen und Mieter umgelegt werden kann. Welche Posten das genau sind, ist in Paragraf 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) festgelegt. Hier sind 17 unterschiedliche Kostenpositionen aufgelistet:
- Grundsteuer
- Kosten der Wasserversorgung
- Kosten der Entwässerung
- Heizkosten
- Kosten der Warmwasserversorgung
- Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen
- Kosten für den Personen- oder Lastenaufzug
- Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung
- Kosten der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
- Kosten der Gartenpflege
- Kosten der Beleuchtung
- Kosten der Schornsteinreinigung
- Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung
- Kosten für den Hauswart bzw. Hausmeister
- Kosten für den Betrieb einer Gemeinschafts-Antennenanlage, eines Breitbandverteilers oder einer gebäudeinternen Verteileranlage
- Kosten für den Betrieb eines Wäscheraums
- sonstige Betriebskosten
Sonstige Betriebskosten sind laut mieterengel.de ebenfalls Kosten, die regelmäßig entstehen und müssen im Mietvertrag festgelegt sein. Mögliche sonstige Betriebskosten können demnach etwa Kosten für die Wartung von Feuerlöschern, eines Blitzableiters, für die Alarm- oder Videoüberwachung, einen Pförtner, den Betrieb einer hausinternen Sauna, eines Fitnessraums oder eines Schwimmbads, oder die regelmäßige Reinigung oder Beheizung von Dachrinnen sein.