Die Preise für sogenannte Stecker-Solar-Geräte, auch Balkon-Kraftwerk oder Mini-PV-Anlage genannt, sind sensationell niedrig. Für wenige hundert Euro bekommt man inzwischen mehrere Photovoltaikmodule inklusive Mikrowechselrichter. Kaufen, einstecken und schon produziert die Mini-PV-Anlage Solarstrom für den Eigenverbrauch. Angesichts der Tiefstpreise überlegen sich auch immer öfter Hausbesitzerinnen und Hausbesitzers mit einer großen Photovoltaikanlage auf dem Dach zusätzlich eine steckerfertige Mini-PV-Anlage anzuschaffen.
Das kann eine durchaus sinnvolle Investition sein – etwa dann, wenn man sich bei der bestehenden Photovoltaik-Anlage für eine Volleinspeisung entschieden hatte. Hier fließt der selbst produzierte Solarstrom gänzlich ins Netz, während der eigene Haushaltsstrom komplett vom Energieversorger bezogen wird – insbesondere bei älteren Anlagen ein gängiges Modell. Mit einer Mini-PV-Einlage kann man dann zumindest einen Teil seines Strombedarfs kostengünstig selbst abdecken, auch wenn bei der Kleinanlage die Wechselrichter-Leistung auf 800 Watt begrenzt ist.
In der Regel ist kein eigener Zähler nötig
Aber selbst bei PV-Anlagen mit sogenannter Überschusseinspeisung – hier wird nur der nicht im Haus verbrauchte Solarstrom eingespeist und vergütet, was bei neueren Anlagen häufig der Fall ist – kann eine steckerfertige Mini-Anlage als Unterstützung sinnvoll sein. Zum einen wird mehr Solarstrom für den Eigenverbrauch produziert. Zum anderen kann man weitere Himmelsrichtungen und Ausrichtungen zur Stromgewinnung nutzen - zum Beispiel auf dem Dach einer Garage oder in einem 90 Grad Winkel an einem Balkon.
Wichtig: Auch ein Balkon-Kraftwerk muss im sogenannten Marktstammdaten-Register eingetragen werden. Seit Mai 2024 ist jedoch die Anmeldung beim Netzbetreiber nicht mehr vorgeschrieben. Balkon-Kraftwerke gelten aktuell nur bis zu einer Leistungsobergrenze des Wechselrichters von 800 Watt und einer installierten Modulleistung von maximal 2000 Watt als Mini-PV-Anlagen. Wird dieser Wert überschritten, ist keine vereinfachte Anmeldung mehr möglich.
Ein eigener Zähler für das Balkon-Kraftwerk ist nicht nötig. Hat man sich bei der großen PV-Anlage für das Eigenverbrauchsmodell entschieden, wird allerdings die Mini-PV-Anlage bei der Berechnung der Höhe der Einnahmen aus der Einspeisung rechnerisch berücksichtigt. Für Strom, der aus der Mini-PV-Anlage ins Netz fließt, gibt es keine Einspeisevergütung. Die Summe des Solarstroms, der letztlich vergütet wird, reduziert sich in Abhängigkeit der Leistung der Mini-PV-Anlage prozentual – sprich hat die PV-Anlage auf dem Dach eine Nennleistung von acht Kilowatt (kW) und die der Mini-PV-Anlage zwei kW, wird künftig nur für 80 Prozent des eingespeisten Solarstroms eine Vergütung bezahlt.
Die Dach-Solaranlage kann auch erweitert werden
Anders sieht es aus, wenn die Stecker-Anlage als reguläre Erweiterung der bestehenden PV-Anlage eingerichtet und angemeldet wird. Dann gibt es auch für den eingespeisten Strom aus der Stecker-Anlage eine Vergütung. Für die Erweiterung benötigt man aber einen Elektrofachbetrieb. Zudem muss die Stecker-Anlage dann auch dem Netzbetreiber gemeldet werden. Ob sich der Mehraufwand lohnt, muss im Einzelfall entschieden werden.
Sehr einfach stellt sich die Sachlage bei den ganz am Anfang beschriebenen Anlagen mit Volleinspeisung dar. Hier gibt es einen eigenen Zähler für die große PV-Anlage auf dem Dach und einen Verbrauchszähler. Erzeugt die Mini-PV-Anlage doch mal mehr Strom, als im Haus verbraucht wird, fließt der ins Netz, ohne dass man dafür Geld bekommt – was angesichts der geringen Mengen aber nicht weiter ins Gewicht fällt.
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