Unsere Gasheizung ist 16 Jahre alt und funktioniert einwandfrei. Muss ich jetzt schon eine neue Heizung auf Basis erneuerbarer Energien einbauen?
Nein, Gasheizungen, die vor 2024 eingebaut wurden, können noch bis 31. Dezember 2044 mit bis zu 100 Prozent fossilem Erdgas betrieben werden. Muss jedoch eine neue Heizung eingebaut werden, gilt die Pflicht, dass sie mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben wird. Es gibt hierzu noch Ausnahmen: In Gebäuden in Städten und Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern dürfen bis zum Vorliegen eines Wärmeplans oder höchstens bis zum 30. Juni 2028 noch rein fossile Heizungen eingebaut werden.
Gibt es gesetzliche Vorgaben, wenn ich dieses Jahr eine neue Gasheizung einbaue?
Wenn Sie jetzt, bevor die 65 Prozent-Erneuerbare-Energien-Regel bei Ihnen gilt, eine neue Öl- oder Gasheizung einbauen, dann müssen Sie beachten, dass Sie Ihre Heizung mit einem steigenden Anteil an grünen Brennstoffen wie Biogas oder Wasserstoff betreiben müssen. Ab 2029 sind 15 Prozent gefordert, ab 2035 werden es 30 Prozent und ab 2040 sogar 60 Prozent. Dies wird ihre Brennstoffkosten damit deutlich nach oben treiben, zudem müssen Sie mit einer steigenden CO2-Abgabe planen.
Ich will in Zukunft mit Wasserstoff heizen. Was muss ich beachten?
Sie sollten sich das noch gut überlegen, denn erstens können Gasheizungen, die heute als H2-ready verkauft werden in der Regel nur 20 bis 30 Volumenprozent Wasserstoff verbrennen und müssen bei einer Umstellung auf 100 Prozent Wasserstoff umgebaut oder ausgetauscht werden. Zweitens ist die Verfügbarkeit von grünem Wasserstoff in den nächsten Jahren voraussichtlich sehr begrenzt und der verfügbare Wasserstoff wird vor allem in der Industrie, für Kraftwerke und Transportaufgaben benötigt und kaum für die Raumheizung zur Verfügung stehen, und drittens werden die Kosten für Wärme aus Wasserstoff deutlich höher als die Kosten für Wärme von einer Wärmepumpe sein.
Wir planen in unserem Einfamilienhaus den Austausch unserer 26 Jahre alten Gaszentralheizung gegen eine elektrisch betriebene Luft-Wasser-Wärmepumpe. Welche Förderung erhalten wir?
Für alle Antragsteller ist die Grundförderung von 30 Prozent erhältlich. Bei der Nutzung von Erdwärme, Grundwasser oder Abwasser als Wärmequelle oder der Verwendung von natürlichen Kältemitteln gibt es einen zusätzlichen Bonus von fünf Prozent. Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer werden zusätzlich der Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent sowie bei einem Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro pro Jahr der Einkommens-Bonus von 30 Prozent gewährt. Der maximale Fördersatz beträgt dabei 70 Prozent. Als förderfähige Kosten können beim Einfamilienhaus bis zu 30.000 Euro angesetzt werden.
Ich will meine Ölheizung auswechseln. Erhalte ich eine Förderung, wenn ich auf Holzpellets umsteige?
Ja, Biomasseheizungen, also Holzpellets-, Scheitholz- oder Hackschnitzelheizungen werden wie die Wärmepumpen über die Grundförderung von 30 Prozent gefördert. Der Klima-Geschwindigkeitsbonus selbstnutzender Eigentümer von 20 Prozent wird nur gewährt, wenn die Biomasseheizung mit einer solarthermischen Anlage oder einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie zur elektrischen Warmwasserbereitung oder einer Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung oder Raumheizungsunterstützung kombiniert wird. Weiterhin gibt es einen zusätzlichen pauschalen Zuschlag von 2500 Euro, wenn bestimmte Emissionsgrenzwerte eingehalten werden.
Wie erfolgt der Ablauf bei der Förderantragstellung beim Heizungstausch?
Ab sofort ist eine Registrierung im Kundenportal „Meine KfW“ möglich. Diese ist Voraussetzung, um im nächsten Schritt einen Antrag über das Kundenportal stellen zu können. Voraussichtlich ab dem 27.02.2024 können private Eigentümer eines Einfamilienhauses einen Zuschuss beantragen. Zeitlich gestaffelt wird eine Antragstellung auch für Mehrfamilienhäuser, Vermieter und Vermieterinnen, Kommunen und Unternehmen möglich sein. Ein Zuschussantrag ist direkt im Kundenportal „Meine KfW“ zu stellen. Dafür ist die Bestätigung zum Antrag (BzA) nötig, die durch eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz oder eine Fachunternehmerin oder einen Fachunternehmer für Heizungen erstellt werden muss. Darüber hinaus muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit der Bedingung, dass er erst bei Bewilligung der Förderung gilt, mit dem Fachunternehmen geschlossen werden und bereits vorliegen. Für Vorhaben, die bis 31. August 2024 begonnen werden, gilt eine Übergangsregelung. Hier kann der Heizungstausch ausnahmsweise vor Beantragung einer Förderung beauftragt oder bereits umgesetzt werden. Der Förderantrag muss bis spätestens 30. November 2024 nachgeholt werden.
Gibt es auch eine Förderung für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung im Neubau?
Nein, der Einbau einer erneuerbaren Heizung wird im Neubau als Einzelmaßnahme nicht gefördert.
Ich plane eine Komplettsanierung meines Zweifamilienhauses. Welche Förderung kann ich erhalten?
Die Sanierung auf einen Effizienzhausstandard wird von der KfW mit einem zinsvergünstigten Darlehen über 120.000 Euro oder bei Einbau einer neuen Heizung mit erneuerbaren Energien über 150.000 Euro pro Wohneinheit gefördert. Bei Ihnen also maximal 300.000 Euro. Die Zinsverbilligung kann mehrere Zehntausend Euro gegenüber einem normalen Bankdarlehen entsprechen. Zudem werden je nach erreichtem Sanierungsstandard fünf bis 25 Prozent der Kreditsumme als Tilgungszuschuss gewährt. Weitere Boni können den Tilgungszuschuss noch weiter erhöhen. Als Erstes suchen Sie sich für Ihr Projekt einen Energie-Effizienz-Experten, der Sie beraten und die Förderung beantragen kann.
Wir planen den Bau oder Kauf eines klimafreundlichen Neubaus. Mit welcher Förderung dürfen wir rechnen?
Aktuell sind die Haushaltsmittel im Programm „Klimafreundlicher Neubau“ erschöpft. Daher ist im Moment weder für Wohngebäude noch für Nichtwohngebäude eine Antragsstellung möglich. Es ist geplant, die Förderung wieder zu eröffnen. Bitte erkundigen Sie sich zum aktuellen Stand bei der KfW. Familien oder Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt erhalten jedoch für den Neubau oder Erstkauf eines selbstgenutzten und klimafreundlichen Wohngebäudes oder einer Wohnung weiterhin ein zinsvergünstigtes Darlehen, wenn bestimmte energetische und ökologische Kriterien eingehalten werden. Das Haushaltseinkommen darf jedoch maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind, plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind betragen.
Auf dem Dach unseres Hauses soll im Mai eine Fotovoltaikanlage mit 6 Kilowatt (peak) zur Eigenstromnutzung installiert werden. Gibt es dafür eine Förderung?
Eine direkte Förderung für die Installation einer Fotovoltaikanlage – mit oder ohne Heimspeicher – gibt es nicht. Aber seit dem 1. Januar 2023 gilt die Absenkung der Umsatzsteuer auf null Prozent für die Lieferung und Installation von Fotovoltaik-Anlagen. Das bedeutet, für den Kauf und die Installation muss keine Mehrwertsteuer mehr bezahlt werden. Und Sie erhalten eine garantierte Einspeisevergütung für den Überschussstrom, den Sie ins öffentliche Netz einspeisen. Bei Inbetriebnahme einer PV-Anlage ab 1. Februar 2024 bis 31. Juli 2024 bekommen Sie für 20 Jahre 8,11 Cent pro Kilowattstunde. Außerdem sind PV-Anlagen bis 30 Kilowatt Spitzenleistung von der Einkommensteuer befreit.
Ich habe meine Fotovoltaikanlage seit 2007 auf dem Dach. Jetzt sind einige Module defekt. Kann ich diese auswechseln lassen, ohne dass ich meine attraktive Einspeisevergütung verliere?
Nach der PV-Austauschregel im EEG (Paragraph 48, Absatz 4) dürfen Sie technisch defekte, beschädigte oder gestohlene Module an demselben Standort ersetzen lassen. Dies gilt für Module, die der ursprünglichen Leistung entsprechen oder eine geringe Leistung haben. Sie sollten dabei auf alle Fälle vor dem Austausch mit ihrem Netzbetreiber Kontakt aufnehmen und entsprechende Erklärungen und Nachweise einreichen.
Die Fragen der Leserinnen und Leser beantworteten die Fachleute des Energie- und Umweltzentrums Allgäu (eza!): die Energieberaterinnen Angelika Baumer und Barbara Wehle, Energietechniker Johan Brütting und eza!-Geschäftsführer Martin Sambale.