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Vorsorge für den Pflegefall: Was ist Pflege Bahr und wie hoch ist die Förderung?

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Vorsorge für den Pflegefall: Was ist Pflege Bahr und wie hoch ist die Förderung?

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    Pflege kostet viel Geld, daher lohnt es sich für den Pflegefall vorzusorgen. Mit dem Pflege Bahr gibt es sogar einen Zuschuss vom Staat.
    Pflege kostet viel Geld, daher lohnt es sich für den Pflegefall vorzusorgen. Mit dem Pflege Bahr gibt es sogar einen Zuschuss vom Staat. Foto: Hendrik Schmidt, dpa (Symbolbild)

    Wenn Menschen aufgrund körperlicher oder psychischer Beschwerden nicht mehr in der Lage sind, selbstständig für sich zu sorgen, können sie laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) bei ihrer Pflegeversicherung - egal ob gesetzlich oder privat - einen Pflegeantrag stellen. Der Medizinische Dienst stellt dann in einer Begutachtung fest, ob eine Person pflegebedürftig ist oder nicht und berechnet einen Pflegegrad.

    Anschließend können Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 1 bis 5 Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Damit kann in der Regel allerdings nur ein Teil der tatsächlichen Pflegekosten gedeckt werden. Einige Menschen sorgen daher für den Pflegefall privat vor und schließen zum Beispiel eine Pflegezusatzversicherung ab. Eine Variante, die zudem staatlich gefördert wird, ist Pflege Bahr. Was das genau ist, lesen Sie hier.

    Was ist ein Pflege Bahr und wie hoch ist die staatliche Förderung?

    Im Vergleich zu anderen Pflegezusatzversicherungen ist die Pflege Bahr Versicherung staatlich gefördert. Laut dem BMG ist das zentrale Anliegen der Förderung die Stärkung der Eigenverantwortung, da die gesetzliche Pflegeversicherung im Pflegefall eben nur die Kosten der Grundversorgung trägt. 

    Damit auch Menschen mit geringem Einkommen vorsorgen können, bezuschusst der Staat die private Pflegevorsorge mit 60 Euro im Jahr - also fünf Euro pro Monat. Zudem gelten laut dem BMG folgende Voraussetzungen für eine Pflege Bahr Versicherung: 

    • Versicherer unterliegen dem Kontrahierungszwang. Heißt: Erwachsenen Personen, die einen Antrag stellen und noch keine Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen haben, muss ein Versicherungsvertrag angeboten werden.
    • Gesundheitsprüfungen, Risikozuschläge sowie Leistungsausschlüsse sind beim Pflege Bahr nicht zulässig. Die Höhe der Versicherungsprämie richtet sich nur nach dem Alter bei Vertragsabschluss und dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang.
    • Der Beitrag zur Pflege Bahr Versicherung muss ohne den Förderzuschuss bei mindestens zehn Euro pro Monat liegen. Diesen müssen Versicherte auch im Pflegefall weiter zahlen.
    • Pflege Bahr ist immer eine Pflege-Tagegeld-Versicherung. Ausgezahlt werden die Geldleistungen bereits ab Pflegegrad 1. Dabei sind für jeden Pflegegrad bestimmte Mindestleistungen vorgesehen:
      - Pflegegrad 1: 60 Euro pro Monat
      - Pflegegrad 2: 120 Euro pro Monat
      - Pflegegrad 3: 180 Euro pro Monat
      - Pflegegrad 4: 240 Euro pro Monat
      - Pflegegrad 5: 600 Euro pro Monat
      Laut dem BMG darf die vereinbarte Leistung allerdings nicht höher sein, als die Leistung der sozialen Pflegeversicherung.
    • Tritt der Pflegefall ein, kann die pflegebedürftige Person frei über das Geld aus dem Pflege Bahr verfügen.
    • Versicherer dürfen maximal eine Wartezeit bis zum Beginn der Leistungspflicht von fünf Jahren vorschreiben.
    • Menschen, die Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten, können den Vertrag rückwirkend zum Eintritt der Hilfebedürftigkeit kündigen oder ruhen lassen.

    Übrigens: Benannt ist die Pflege Bahr Versicherung laut pflege.de nach dem ehemaligen Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (Mai 2011 bis Dezember 2013, FDP), der die Gesetzesinitiative eingebracht hat. Eingeführt wurde der Zuschuss schließlich zum 1. Januar 2013.

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