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Verpflegungspauschalen 2023: Mehr Geld bei Dienstreisen

Dienstreisen

Verpflegungspauschalen steigen 2023

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    Wer auf Dienstreise ist, wird steuerlich entlastet - mit sogenannten Verpflegungspauschalen.
    Wer auf Dienstreise ist, wird steuerlich entlastet - mit sogenannten Verpflegungspauschalen. Foto: Christin Klose, dpa (Symbolbild)

    Reisen können teuer sein. Oft kann man nicht selbst kochen und muss hohe Restaurantrechnungen bezahlen. Für den Mehraufwand gewähren Finanzämter sogenannte Verpflegungspauschalen, die je nach Land unterschiedlich hoch ausfallen. Am 1. Januar wurden die Sätze angepasst. Die jeweiligen Pauschalen können einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums entnommen werden.

    Verpflegungspauschalen in der Steuererklärung angeben

    Die Pauschale können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben – sofern der Arbeitgeber die Pauschale nicht bereits im Rahmen der Reisekostenabrechnung erstattet hat, so Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Unternehmer, die viel auf Reisen sind, können die Pauschalen als Betriebsausgabe geltend machen.

    Verpflegungspauschalen richten sich nach Lebenshaltungskosten der Länder

    Wie hoch die Verpflegungspauschale ist, hängt von den Lebenshaltungskosten des jeweiligen Landes ab. Zudem sind sie abhängig von der Dauer des Aufenthalts. Bei Inlandsreisen gelten weiterhin 14 Euro bei einer über achtstündigen Abwesenheit von der Wohnung oder der Tätigkeitsstätte. Bei ganztägigen Reisen sind es sogar 28 Euro. Besonders hoch sind die Pauschalen im Vergleich dazu in Hongkong (China) mit 74 Euro, in Dänemark mit 75 Euro und in Atlanta (USA) mit 77 Euro pro Kalendertag bei ganztägigen Reisen.

    Hält man sich an einem Tag in mehreren Ländern auf, für die unterschiedlich hohe Pauschbeträge gelten, gilt immer der Pauschbetrag für den ausländischen Staat, in dem man zuletzt war. Das gilt auch dann, wenn er sich an diesem Tag überwiegend im Inland aufgehalten hat, so der Bund der Steuerzahler. (mit dpa)

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